Krankenversicherung

Kasse muss Magen-OP bezahlen

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Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz müssen die Krankenkassen in Ausnahmefällen eine operative Verkleinerung des Magens bezahlen. Nach Auffassung des Gerichts ist dafür aber Voraussetzung, dass zuvor alle andere Möglichkeiten wie etwa Ernährungsumstellung, Sport sowie Verhaltenstherapien oder Tiefenpsychologie keinen Erfolg hatten.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz auf. Die Klage einer 51-jährigen Frau hatte damit Erfolg. Die Klägerin brachte im Mai 2007 bei einer Körpergröße von 165 Zentimetern 173 Kilogramm auf die Waage. Verschiedene Methoden, das Gewicht zu reduzieren, blieben ohne Erfolg. Sie entschloss sich daher zu einem chirurgischen Eingriff, um den Magen zu verkleinern. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von rund 7300 Euro jedoch ab.

Laut LSG muss ein medizinischer Eingriff an einem gesunden Organ zwar nicht ohne weiteres von der Kasse bezahlt werden. Wenn aber alle anderen Methoden nachweislich keinen Erfolg hatten und ohne Gewichtsreduzierung erhebliche gesundheitliche Folgeschäden auftreten könnten, sei eine Kostenübernahme gerechtfertigt.

 

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