Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe soll Rauchverbot regeln

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Das Bundesverfassungsgericht will noch vor der Sommerpause über Rauchverbote in Bundesländern entscheiden. Das sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Freitag in Leipzig nach einer Tagung der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder. „Ich gehe davon aus, dass diese Entscheidung die Fragen relativ umfassend klären wird“, sagte Papier. Er hoffe, dass das Karlsruher Urteil zu den Beschwerden aus Berlin und Baden-Württemberg Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffe. Darum habe das Gericht die Verhandlung bereits für den 11. Juni geplant. Eine Zersplitterung der Rechtslage solle vermieden werden.

Dem Bundesverfassungsgericht liegen laut Papier weit mehr als 20 Beschwerden vor, die sich auch gegen die Rauchverbote in Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern richten. Für die erste Verhandlung wurden drei exemplarische Verfahren ausgewählt, die verbunden werden. Geklagt haben zwei Kneipenbesitzer aus Berlin und Tübingen sowie die Betreiberin einer Diskothek aus Heilbronn. Sie wenden sich nicht generell gegen das für Lokale geltende Rauchverbot, sondern beanstanden das Fehlen von Ausnahmeregeln.

Die Landesverfassungsgerichte erwarten von der Karlsruher Entscheidung eine Hilfestellung für ihre Verfahren. Kneipenbesitzer in Sachsen und Rheinland-Pfalz haben bereits in Eilverfahren erreicht, dass das Rauchverbot für Ein-Raum-Gaststätten, die vom Inhaber geführt werden, vorläufig ausgesetzt wird. Im Saarland ist das Rauchen in Wasserpfeifen-Cafés vorerst wieder erlaubt. Bundesweit gibt es inzwischen in 14 Ländern Gesetze zum Nichtraucherschutz in Lokalen. Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen zum Juli nachziehen. Die Vorschriften haben bereits zu zahlreichen Klagen in den Ländern geführt, weitere werden erwartet.

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