Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe kippt Rauchverbote

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In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Rauchverbote in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Zwar gelten die Gesetze vorerst weiter, die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Vom Verbot sind aber bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.

Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.

Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.

Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vor.

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