Nichtraucherschutz

Karlsruhe bestätigt Rauchverbot

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Das bundesweit strengste Rauchverbot in Bayern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung als unbegründet. Der Gesetzgeber dürfe ein striktes Rauchverbot verhängen; dabei müsse er sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen, heißt es in dem Beschluss.

Doch die Wirte in Bayern geben nicht auf. Diese Woche werde Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, sagte der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller.

In Bayern gilt seit dem 1. August die bundesweit strengste Regelung zum Schutz von Nichtrauchern. Per Volksentscheid wurden die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten.

Drei Beschwerdeführer hatten in Karlsruhe gegen diese Verschärfung geklagt: eine Raucherin, eine Gastwirtin, die einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumen erzielt, sowie die Betreiberin eines „Pilslokals“, die geltend gemacht hatte, es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.

Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie unbegründet sei. Hierbei verwiesen sie auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli 2008. Demnach ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz höher bewertet als die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher.

Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, „so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen“, heißt es in dem Beschluss. Solche Ausnahmen seien „praktisch nicht zu kontrollieren und würden geradezu zur Umgehung des Verbots einladen“. Ein generelles Rauchverbot sei nicht unverhältnismäßig, so die Karlsruher Richter.

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