Psychotherapeuten

Kammer streitet für Versorgungswerk

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In einem Streit um ein Versorgungswerk für Psychotherapeuten hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) den Landesverfassungsgerichtshof (VGH) angerufen. Klägerin ist die Berliner Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Kammer will sich bei der Altersversorgung dem niedersächischen Psychotherapeuten-Versorgungswerk anschließen, der Berliner Gesundheitssenat hat dies abgelehnt. Der VGH soll nun prüfen, ob das Verbot gegen die Landesverfassung verstößt.

Laut Berliner Kammergesetz (BerlKammG) können Berufskammern von Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten Einrichtungen für die Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit selbst für ihre Mitglieder schaffen oder sich Versorgungswerken derselben Berufsgruppe in einem anderen Bundesland anschließen.

Die Senatsverwaltung lehnte einen entsprechenden Antrag der Psychotherapeuten allerdings ab: Laut BerlKammG gelte die Anschlussmöglichkeit nur für Kammern, die bis zum Ende September 1999 gegründet wurden – die Psychotherapeuten-Kammer wurde aber wenige Tage später eingerichtet. Nach Ansicht des VG verstößt das Verbot gegen den Gleichheitssatz der Landesverfassung: Es sei kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung der Kammer gegenüber den Organisationen anderer Heilberufe feststellbar.

 

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