Verwendung bei Sexual- und Raubstraftaten

K.-o.-Tropfen: Bundesrat für härtere Strafen

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Berlin -

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, höhere Strafen für Sexual- und Raubstraftaten unter Verwendung sogenannter K.-o.-Tropfen zu ermöglichen. Ein entsprechender Antrag von Berlin fand in der Länderkammer die notwendige Mehrheit.

Hintergrund der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Herbst. Der BGH hatte darin ausgeführt, wer solche Tropfen einsetze, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutze dabei kein „gefährliches Werkzeug“. Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeutung. Der BGH kippte damit ein Urteil des Landgerichts Dresden.

In Paragraf 177 ist die Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung geregelt. Bei Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs oder einer Waffe ist darin nicht auf eine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren zu erkennen.

In dem konkreten Fall soll ein Mann einer Bekannten heimlich die Droge Gamma-Butyrolacton (GBL) ins Getränk gemischt und danach sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Das Landgericht Dresden hatte das Verabreichen der Substanz mittels einer Pipette als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gewertet und den Angeklagten daher unter anderem wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Unter anderem erläutert der BGH in seinem Beschluss, dass ein Werkzeug im allgemeinen Sprachgebrauch ein für bestimmte Zwecke geformter Gegenstand sei, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet werde. Dementsprechend könnten Flüssigkeiten nicht als Werkzeug bewertet werden.

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