Baden-Württemberg

Jugendliche als Alkohol-Testkäufer

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In Baden-Württemberg sollen künftig Jugendliche als Testkäufer für Alkohol, Tabakwaren und für sie ungeeignete Computerspiele eingesetzt werden. Verstöße von Gewerbetreibenden müssten verfolgt werden, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz (CDU). Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern sei ein Baustein um gegen auffällige Gewerbetreibende vorzugehen.

2007 hatte die damalige Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) mit ihrer Forderung nach jugendlichen Testkäufern für Alkohol und Tabakwaren eine heftige Diskussion ausgelöst. Im vergangenen Jahr vereinbarten die Jugend- und Familienminister der Länder, dass der Einsatz jugendlicher Testkäufer zumindest „ein Mittel“ im Kampf für die Einhaltung des Jugendschutzes sein kann. Baden-Württemberg will diese Möglichkeit nun nutzen.

Allerdings soll der Einsatz junger Menschen als Testkäufer nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erfolgen. So müssen die mindestens 16 Jahre alten Jugendlichen nicht nur freiwillig teilnehmen, sondern auch das Einverständnis der Eltern haben. Außerdem ist die Begleitung durch eine erwachsene Amtsperson vorgesehen. Um Repressalien zu vermeiden, sollen die Jugendlichen nicht in ihrem normalen sozialem Umfeld eingesetzt werden.

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