Internetportale

Jameda darf Ärzte bewerten

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Ärzte dürfen im Internet bewertet werden. Ein Recht auf Löschung aus Arztbewertungsportalen besteht nicht. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Klage einer Ärztin gegen das größte deutsche Arztempfehlungsportal Jameda abgewiesen.

In seiner Urteilsbegründung geht das Gericht davon aus, dass niedergelassene Ärzte sich dem Wettbewerb und den herrschenden Marktmechanismen stellen müssten. Dazu gehörten heute – wie in vielen anderen Lebensbereichen auch – Bewertungsmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Quellen. Dieser Wettbewerb sei insbesondere auch vor dem Hintergrund des Patientenrechtes auf freie Arztwahl bedeutend, so die Richter weiter.

Das OLG betonte zudem, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch die Bewertungen im Internet umfasse – auch bei anonymen Äußerungen. Die Tatsache, dass die Arztbewertungen von medizinischen Laien stammten, ändere daran nichts, urteilten die Richter. Den Portalnutzern sei es bewusst, dass die Bewertungen keine wissenschaftlichen Standards erfüllten. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist zugelassen.

 

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