Schönheitschirurgie

Italien: Keine Schönheits-OP unter 18

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Was in Deutschland bisher nicht möglich ist, setzt Italien durch: Ästhetisch motivierte Brustvergrößerungen bei Minderjährigen werden unter Strafe gestellt. Chirurgen, die unter 18-Jährigen ohne medizinische Notwendigkeit ein Implantat einsetzen, riskieren nach einem neuen Gesetz eine Strafe von bis zu 20.000 Euro und ein dreimonatiges Berufsverbot, meldeten italienische Medien am Mittwoch.

Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Martina Wenker, begrüßte die Entwicklung in Italien. „Wir würden uns freuen, wenn es so eine konsequente Gesetzgebung auch in Deutschland geben würde“, sagte Wenker. „Je konsequenter, umso besser.“

Bei Jugendlichen gebe es überhaupt nur sehr selten die Notwendigkeit für einen operativen Eingriff aus ästhetischen Gründen. „Das sind ganz seltene Extremfälle.“ Gerade bei der Brust sollte unbedingt gewartet werden, bis die Entwicklung abgeschlossen sei. „Es ist wichtig, dass möglichst viele europäische Staaten sich der konsequenten Gesetzgebung anschließen“, sagte Wenker. Sonst bestehe die Gefahr, dass Jugendliche zu derartigen Operationen ins Ausland fahren.

 

 

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hält hingegen ein Verbot in Deutschland nicht für notwendig. Die Zahl der Eingriffe bei unter 18-Jährigen sei sehr gering. „Sie liegt weit unter 1 Prozent“, sagte ein Sprecher. „Seriöse Fachärzte nehmen keine rein ästhetisch motivierten Eingriffe bei Minderjährigen vor.“ Außerdem sei die Abgrenzung zwischen medizinisch notwendig und ästhetisch motiviert sehr schwierig.

Der italienische Gesetzentwurf hatte 2010 in erster Lesung die Abgeordnetenkammer passiert. Dann kam der Skandal um unzureichende Brustimplantate der französischen Firma PIP auf. Zehntausende Frauen müssen wieder unters Messer, um die gesundheitsgefährdenden und aus billigem Silikon gefertigten Kissen ersetzen zu lassen. Deshalb wurde das italienische Gesetz noch einmal nachgebessert.

Vor einer knappen Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin erklärt, in Deutschland gebe es verfassungsrechtliche Einwände gegen ein solches Verbot. Unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen, das Recht auf elterliche Sorge und die Berufsfreiheit für Mediziner stünden einer Neuregelung im Wege.

 

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