Über fünf Tonnen Isopropanol sind von einer Schweizer Firma 2014 an einen Pharmahersteller nach Syrien geliefert worden. Der aus Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern bekannte Geruch des Desinfektionsmittels ist in hoher Konzentration auch einer der beiden Bestandteile des Giftgases Sarin.
Nachdem dieses Nervengas im August 2013 von der syrischen Armee eingesetzt worden war, wurden in der Folge auf Betreiben der UNO und der internationalen Organisation für das Verbot chemischer Waffen im Mai 2014 die gesamten Bestände von Isopropanol im Besitz des syrischen Staates vernichtet. Dennoch erfolgte im November 2014 dann die Lieferung von 5120 Kilogramm der Flüssigkeit Isopropanol nach Syrien durch eine Schweizer Firma. Sie hatte laut Recherchen des Westschweizer Fernsehens RTS die Genehmigung des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco).
Die Seco bezeichnet die damalige Genehmigung als plausibel. In der EU ist der Export von Isopropanol in einer Konzentration von über 95 Prozent seit Juli 2013 verboten und die Schweiz hatte die EU-Sanktionen gegen Syrien vollständig übernommen. Das Ausfuhrverbot gelte allerdings nur, wenn es Hinweise auf die Verwendung als Massenvernichtungswaffe gäbe. Das sei im Falle der Lieferung an die syrischen Pharmafirma nicht der Fall gewesen, so die Seco. Angesichts der jüngsten Ereignisse über mutmaßliche Chemiewaffeneinsätze in Syrien würde die Seco jetzt eine solche Ausfuhrgenehmigung nicht mehr erteilen, erklärte die Behörde.
In Belgien ist laut Spiegel Online in der vergangenen Woche wegen des Exports von Isopropanol nach Syrien ein Strafverfahren gegen drei Firmen eröffnet worden. Danach sollen die Unternehmen trotz der EU-Sanktionen gegen Syrien von 2013 bis 2016 insgesamt 96 Tonnen Isopropanol in das Bürgerkriegsland geliefert haben.
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