Regelmäßig werden auf Internetplattformen wie Ebay verschreibungspflichtige Arzneimittel von Privatpersonen angeboten. Eigentlich ist das nicht erlaubt – und doch interessiert es die Staatsanwaltschaften nicht. Apotheker Dietmar Frensemeyer aus Achern in Baden-Württemberg erstattet regelmäßig Anzeige, allerdings ohne Erfolg. Zuletzt erklärte die Staatsanwaltschaft Mosbach, nur Apotheker machten sich strafbar, wenn Arzneimittel ohne Rezept abgegeben würden.
In dem Fall ging es um eine Nutzerin, die auf Ebay sieben Ampullen des verschreibungspflichtigen Präparats Menogon (Menotropin) angeboten hatte. Die Staatsanwaltschaft teilte Frensemeyer mit, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werde abgesehen, da die Abgabe weder berufs- noch gewerbemäßig gewesen sei.
„Ausreichende Anhaltspunkte für eine Gewerbsmäßigkeit ergeben sich aus der einzelnen Anzeige bei Ebay nicht“, befand die Staatsanwaltschaft. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei laut Arzneimittelgesetz (AMG) aber nur dann strafbar, „wenn der Handelnde Apotheker oder eine sonst zur Abgabe von Arzneimitteln befugte Person ist“, hieß es weiter.
Da die Nutzerin nur einmal Arzneimittel angeboten hat und als Privatperson nicht dem AMG untersteht, kommt sie um ein Verfahren herum. Da für sämtliche im AMG geregelten Tathandlungen Berufs- oder Gewerbsmäßigkeit vorliegen müsse, komme auch keine Ordnungswidrigkeit in Frage, so die Staatsanwaltschaft.
Frensemeyer kann diese Begründung nicht nachvollziehen. Nach dieser Logik dürften PKA oder sogar die Putzfrau verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgeben, die PTA oder ein Apotheker aber nicht, moniert er.
Insgesamt ist Frensemeyer unzufrieden mit den Staatsanwaltschaften. „Bislang habe ich nur Einstellungen erhalten“, berichtet er. Die Begründungen ähnelten sich: Die Nutzer handelten nicht gewerbsmäßig, zum ersten Mal oder verfolgten keine Gewinnerzielungsabsichten. Aus Sicht von Frensemeyer ist das absurd – schließlich würden die Präparate nur eingestellt, um verkauft zu werden.
Bislang ist nur ein Fall bekannt, in dem eine Privatperson sich für den Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Ebay verantworten musste: Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte dem Mann angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn er 750 Euro an einen Verein zahlt, der sich um Kinderbetreuung kümmert.
Die Freie Apothekerschaft (FA) setzt daneben auf die Politik: Reinhard Rokitta hatte sich im September 2014 an den SPD-Obmann im Petitionsausschuss, Stefan Schwartze, gewandt und ihm das Problem geschildert. Schwartze hatte um das Gespräch gebeten, nachdem eine Petition der FA mit 1246 Unterschriften am Quorum von 50.000 Unterschriften gescheitert war.
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