Privatpersonen, die angebrochene oder verfallene Arzneimittel verkaufen wollen, finden dafür im Internet immer einen Weg. Vor allem ebay ist als Resterampe für Medikamente bekannt. Die Freie Apothekerschaft (FA) sammelt Angebote, die dort oder über das Portal ebay-Kleinanzeigen laufen, und stellt regelmäßig Strafanzeige – bislang ohne
Erfolg.
Besonders engagiert ist Dietmar Frensemeyer. „Ich stelle durchschnittlich drei Strafanzeigen am Tag“, berichtet der Apotheker aus Baden-Württemberg. Von Einzelfällen könne also keine Rede sein. Der zuständige Ermittler bei der Polizei in Offenburg bestätigt: „Es gehen viele Anzeigen ein“. Das Problem sei aber, dass er für die Bearbeitung meist gar nicht zuständig sei. Er nehme dann lediglich die Anzeigen entgegen und leite sie an die jeweilige Polizeidienststelle weiter. „Ich versende die Anzeigen ins gesamte Bundesgebiet“, so der Polizist. Zuständig für die Ermittlungen ist die Dienststelle, in der sich der Tatort befindet. Also dort, wo die Angebote in die Auktionsplattform eingegeben wurden.
Dass die Apotheker die Anzeigen in den Internet-Portalen kritisch sehen, kann der Polizist nachvollziehen. Allerdings sei es wohl auch für die Betreiber der Online-Auktionen nicht immer ganz einfach zu erkennen, ob es sich bei den Produkten um verschreibungspflichtige Arzneimittel oder überhaupt um Arzneimittel handelt. Er betont aber: „Im Fall von Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist grundsätzlich vom Verdacht einer strafbaren Handlung auszugehen.“
Dass aufgrund seiner Anzeige ein Verfahren gegen einen der Verkäufer begonnen worden sei, hat Frensemeyer noch nicht gehört. Lediglich eine Frau habe einmal Strafe zahlen müssen. Wenn er überhaupt ein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft erhalte, werde darin üblicherweise darauf verwiesen, dass der Verkäufer Ersttäter sei und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt habe – und dass das Verfahren eingestellt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg etwa erklärt, es habe sich bei dem betroffenen Arzneimittel um eine angebrochene Packung mit einem Mindestpreis von einem Euro gehandelt. „Es ist vernünftigerweise nicht vorstellbar, dass bei der Auktion mehr als der vom Beschuldigten aufgewandte Einkaufspreis beziehungsweise zu bezahlende Eigenanteil erlöst worden wäre“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Aus Frensemeyers Sicht verkennt die Behörde dabei, dass bei ebay jede Auktion mit einem Euro starte.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main schreibt, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliege. Die Verkäuferin habe glaubhaft angegeben, das Medikament Miranova nicht mehr benötigt zu haben und sei nicht vorbestraft. Anhaltspunkte für eine wiederholte Tatbegehung bestünden daher nicht.
Die FA setzt auch auf die Politik: Reinhard Rokitta hatte sich im September an den SPD-Obmann im Petitionsausschuss, Stefan Schwartze, gewandt und ihm das Problem geschildert. Schwartze hatte um das Gespräch gebeten, nachdem eine Petition der FA mit 1246 Unterschriften am Quorum von 50.000 Unterschriften gescheitert war.
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