Maskendeals

Interna gegen Sex: Anklage gegen BMG-Berater

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Berlin -

Weil er Interna des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegen sexuelle Gefälligkeiten verraten haben soll, hat die Berliner Staatsanwaltschaft einen 51-Jährigen angeklagt. Sie wirft dem Mann Bestechlichkeit und Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen vor, wie sie am Freitag mitteilte.

Der Mann habe als Leiter des Qualitätsteams einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Ministerium während der Corona-Pandemie zwischen Juli 2020 und Januar 2021 beim Kauf von Masken, Kitteln und andere Materialien beraten. Interna dazu soll er dann an eine 29-Jährige gegeben haben, deren Firma gegen das Ministerium klagte wegen Lieferverträgen von Atemschutzmasken. Sowohl das Ministerium als auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstatteten demnach Anzeige.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 51-Jährige der Frau bei einem Treffen Anfang Juli 2020 angeboten haben, ihr gegen sexuelle Gefälligkeiten bei dem Rechtsstreit zu helfen. Es soll dann zu mehreren Treffen der beiden gekommen sein, zudem soll die 29-Jährige dem Mann aufreizende Bilder geschickt haben. Der Berater soll ihr dafür beispielsweise interne Prüfberichte gegeben haben.

Im Januar 2021 soll dann die Frau versucht haben, den Mann für ihre Interessen einzuspannen, um erneut einen Vertrag über den Kauf von Masken zu bekommen. Laut Anklage hoffte sie darauf, er werde seinen Einfluss als Berater geltend machen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Bestechung sowie Anstiftung zur Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen vor. Gegen beide soll es vor dem Amtsgericht Tiergarten zum Prozess kommen. Wie die Sache aufgeflogen ist, war zunächst nicht bekannt.

Millionen für Berater

Nach früheren Berichten soll alleine die Unternehmensberatung Ernst & Young seit April 2020 als Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für das BMG rund 33 Millionen Euro kassiert haben. Lief die Beschaffung von Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten im März 2020 zunächst über Abteilungsleiter Ingo Behnel, übernahm später EY die Bereiche Organisation, Logistik, Einkauf und Verträge.

Mit der Konzeption und der Durchführung des umstrittenen Open-House-Verfahrens hatte EY Law nichts zu tun – genauso wenig wie die Kanzlei CMS Hasche Siegle, die das BMG in den laufenden Verfahren mit Lieferanten vertritt, die sich um ihr Geld betrogen fühlen. Bis einschließlich April wurden CMS für die Rechtsberatung knapp 3,1 Millionen Euro gezahlt.

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