Skurriles Gewinnspiel

Inko-Albtraum auf der Fußball-Grillparty

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Berlin -

Um für seine Inkontinenzprodukte der Marke Seni zu werben, hatte der Hersteller TZMO eine Fußball-Grillparty verlost. Die Wettbewerbszentrale fand das Angebot nicht nur skurril, sondern auch rechtswidrig. Das Landgericht Frankfurt/Oder sah es ebenso.

Auf seiner Website hatte der Hersteller nicht nur seine Inkontinenzhilfsmittel beworben, sondern auch eine Fußball-Grillparty verlost. „Trotz Blasenschwäche nicht im Abseits“, lautete der Tenor. Und die Erklärung, was das eine mit dem anderen zu tun hat, las sich so: „Kommt es noch zum entscheidenden Tor? Bewegungslose Stille. Nur Sie rutschen nervös auf der Couch umher. Das Match ist stark: Doch Ihre Blase ist schwach! Sie fürchten: Eine Verlängerung könnte das Fass zum Überlauf bringen. Dann kommt er, der ersehnte Treffer. Sie wollen aufspringen, jubeln, alle Anspannung abschütteln. Aber Sie wissen: Ein Malheur könnte die Folge sein … Zeigen Sie Ihrer Blasenschwäche die rote Karte … Inkontinzenhilfsmittel von Seni.“

Im Geltungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sind Zugaben verboten, und um eine solche handelte es sich laut Gericht bei dem Gewinnspiel: „Der angesprochene Verbraucher soll die ausgelobte Leistung – eine Grillparty mit Freunden, möglichst zwecks gemeinsamem Fußballschauerlebnis – nutzen und unbeschwert genießen können, wenn er die von der Beklagten vertriebenen Produkte kauft und benutzt“, legt das Gericht dar.

„Es wird dem angesprochenen Verbraucher ausgemalt, was er befürchten muss, wenn er ohne die Produkte der Beklagte an dem beschriebenen schönen Gruppenereignis teilnehmen will.; letztlich soll er nach dem Werbetext die Möglichkeit haben, entweder die Inkontinenzhilfen zu benutzen, um einen unbeschwerten Abend erleben zu können, oder aber auf den schönen Abend mit Freunden verzichten zu müssen.“

Vor allem der Gewinner werde „dahin geleitet, die Produkte zu benutzen, denn nur dann kann er – so vermittelt es ihm der Werbetext – die Freude am Gewinnspiel genießen“. Der Schutz vor unsachgemäßer Beeinflussung gehe aber vor. Also keine Grillparty mit Seni.

 

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