Inhaber verzeiht Einbrecher Julia Germersdorf, 21.02.2023 14:20 Uhr
In Köln musste sich ein 38-Jähriger vor dem Amtsgericht wegen Einbruchs in eine Apotheke erklären. Bevor die Verhandlung stattgefunden hat, bat der Angeklagte den Inhaber um Verzeihung. Der nahm die Entschuldigung nicht nur an, sondern verzichtete auch auf Schadensersatz.
Als er Ende 2020 alkoholisiert an der Apotheke im Stadtbezirk Ehrenfeld vorbeikam, entschloss sich der damals wohnungslose Mann spontan zu seiner Tat: Mit einem Stein schlug er eine Scheibe ein, verschaffte sich Zugang zu den Räumlichkeiten und flüchtete mit 300 Euro Beute.
Entschuldigung angenommen
Dem Mann war selbst daran gelegen, die Sache wieder in Ordnung zu bringen, auch weil er noch auf Bewährung war: Seinem Anwalt beichtete er die Tat und zeigte sich somit selbst an. Ein DNA-Abgleich bestätigte den Einbruch. Mittlerweile geht er einer geregelten Arbeit nach und hat wieder eine Perspektive im Leben. Bei einem Treffen habe er ihn persönlich um Verzeihung gebeten und angeboten, das Geld zurückzuzahlen und den Schaden zu ersetzen, berichtet der Apothekeninhaber. „Ich habe die Entschuldigung angenommen. Auf das Geld aus der Kasse habe ich verzichtet und mir stattdessen gewünscht, dass er jeweils 150 Euro an gemeinnützige Vereine überweist. Dem ist er auch nachgekommen.“
Kein Freispruch für Täter
Als Zeuge hat der Apothekeninhaber vor Gericht erklärt, dem Einbrecher verziehen zu haben und auf Schadensersatz zu verzichten. „Ich will dem Mann, der gerade dabei ist, sein Leben in die richtige Richtung zu lenken, nicht im Wege stehen und bin daher an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert.“ Die eingeschlagene Scheibe hat er für 600 Euro reparieren lassen. Auch dieses Geld hat er nicht zurückgewollt.
Eingestellt wurde das Verfahren dennoch nicht. Zwar hat die Richterin die Einigung zwischen dem Täter und dem Opfer als strafmildernd anerkannt, allerdings wurde der Einbrecher laut Kölner Stadtanzeiger aufgrund einer Vorstrafe dann doch zu einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.