Kammer fordert Erklärung

Inhaber nimmt drei Tage zu viel Urlaub

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Berlin -

Die Inhabergeführte Apotheke ist eine Errungenschaft des Berufsstandes, die mit Leidenschaft verteidigt wird. In den „Kernpositionen“ der Abda zur Bundestagswahl etwa stand das Festhalten am Fremd- und Mehrbesitzverbot ganz oben. Doch die persönliche Verantwortung und Haftung hat bekanntlich auch ihre Schattenseiten – und sei es nur bei der Urlaubsplanung. Ein Apotheke aus Niedersachsen streitet sich mit seiner Kammer wegen drei Tagen Ferien.

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht die persönliche Leitung durch den Inhaber oder die Inhaberin vor. Doch natürlich können die nicht immer da sein, weshalb im Gesetz die Vertretung ebenfalls genau geregelt ist. Den eigenen Urlaub müssen auch Chefs bei der Aufsicht angemeldet werden – manchmal müssen sich Inhaber:innen fühlen wie angestellt Beschäftigte, die einen Urlaubsantrag stellen. Andererseits muss die Präsenz ja irgendwie geregelt sein, wenn man das mit der inhabergeführten Apotheken ernstnimmt.

Und deswegen hat Apotheker Karl Heinz Apel von der Kloster-Apotheke in Uelzen jetzt Post von der Apothekerkammer Niedersachsen erhalten, die dort auch die Aufsichtsbehörde ist. Die Kammer bittet Apel um kurzfristige Stellungnahme, denn es sei aufgefallen, dass Apel im vergangenen Jahr 93 Vertretungstage durch angestellte Approbierte gemeldet habe. Dies überschreite einen Zeitraum von drei Monaten und somit die gesetzlichen Regelungen.

In der ApBetrO heißt es wörtlich: „Die Vertretung darf insgesamt drei Monate im Jahr nicht überschreiten. Die zuständige Behörde kann eine Vertretung über diese Zeit hinaus zulassen, wenn ein in der Person des Apothekenleiters liegender wichtiger Grund gegeben ist.“ Einen entsprechenden Antrag auf eine Vertretung über den Zeitraum hinaus sei aber nicht gestellt worden, teilt die Kammer mit. Apel soll bis Ende nächster Woche Stellung nehmen.

Das hat er schon getan und aus seiner Antwort spricht eine gewisse Frustration: „Es tut mir leid, dass Sie sich momentan mit solch außerordentlich wichtigen Angelegenheiten wie dem Nachzählen der Urlaubstage beschäftigen müssen. Impfen für Apotheker, Sicherheitsvorschriften wegen Corona und andere unwichtigen Dinge kann man glücklicherweise aufschieben.“

In der Sache weist er darauf hin, dass der in der ApoBetrO vorgesehenen Zeitraum auch drei Monate mit je 31 Tagen – also zusammen 93 Tage – sein könnten. Aber ja, bei gesetzlichen Zeiträumen sei ein Monat mit 30 Tagen definiert. „Ich bitte Sie, diesen tragischen und kolossalen Irrtum ( 3 Tage Differenz) zu entschuldigen.“ Bei der Überprüfung sei ihm im Übrigen aufgefallen, dass er eine frühere Rückkehr aus einem Urlaub wegen einer dringend erforderlichen Operation seiner Frau nicht angezeigt habe. „Ich hoffe, in Zukunft nehmen die Belastungen der Apotheke durch die Pandemie wieder ab, so dass ich mehr Zeit habe, mich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.“

Die Kammer hätte aber noch zu einem anderen Sachverhalt gerne eine Erklärung. Die Kloster-Apotheke werde nämlich auf der Homepage der Rats-Apotheke in Bad Bevensen als deren Filiale angegeben und als Inhaber Ingo Apel ausgewiesen. Tatsächlich führt der Sohn von Karl Heinz Apel die Rats-Apotheke sowie drei Filialen in Bad Bevensen, Rosche und Lüchow. Die Kloster-Apotheke hat den Inhaber wiederholt gewechselt, weil Ingo Apel dort zunächst als Filialleiter gelernt hat, später aber sein eigenes Filialnetz auf- und ausgebaut hat.

Apel versichert in seiner Stellungnahme, dass er Inhaber der Kloster-Apotheke ist und dass es sich nicht um eine Filiale handelt, die Seite werde korrigiert. Von einer „künstlerisch einwandfreien Selbstdarstellung im Internet“ habe ihn die Coronakrise abgehalten, zumal auch Fototermine in dieser Angelegenheit geplatzt seien.

Doch lange will sich Apel senior das Ganze offenbar auch nicht mehr antun. „Wenn Sie mich weiter auf so kleinliche Art (Erbsenzählerei) nerven, sehe ich für die Zukunft der Kloster-Apotheke und die Versorgung der Bevölkerung von Oldenstadt keinerlei Perspektive. Dann vergeht mir die Lust. Aufgrund der Umsatzstruktur kann diese Apotheke niemals verkauft werden. Wenn ich auf den Gewinn angewiesen wäre , könnte ich davon nicht leben“, schließt er seine Ausführungen.

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