Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Ein Impfgegner vom Bodensee ist nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland eine von ihm ausgelobte Prämie über 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus zu zahlen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) gab der Berufung des 52 Jahre alten Impfgegners statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.
Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, auf die der heute 31 Jahre alte Mediziner aus dem Saarland reagiert hatte, begründete das OLG, sondern um eine Auslobung. Und da bestimme alleine derjenige, der auslobt, die Regeln und wofür er bezahlt.
Der Impfgegner hatte 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der sowohl die Existenz als auch die Größe des Virus belegt werde. Der 31-Jährige hatte sechs Arbeiten eingereicht, die sich ergänzten. Der Impfgegner wollte jedoch nicht zahlen, weil die Fachartikel aus seiner Sicht die Existenz und Größe der Viren und auch ihre krankmachende Eigenschaft nicht belegen können.
„Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Beschuss könnte noch Beschwerde eingelegt werden.
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