Wettschulden sind Ehrenschulden? Von wegen. Ein Impfgegner vom Bodensee will sich nicht damit abfinden, dass er nach einer skurrilen Wette zur Existenz von Masernviren einem Mediziner rund 100.000 Euro zahlen muss. Der kuriose Streit geht am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in eine neue Runde.
Der Impfgegner, ein Biologe, hatte im Jahr 2011 demjenigen eine entsprechende Prämie ausgelobt, der die Existenz und Größe der Viren mit Hilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen könne. Ein Arzt aus dem Saarland hatte das getan und die Summe eingefordert.
Am 12. März 2015 gab das Landgericht Ravensburg dem Arzt Recht und verurteilte den Impfgegner zur Zahlung. In seiner „begründeten Berufung“, so das OLG, machte der Unterlegene unter anderem geltend, dass die Voraussetzungen für den zu erbringenden Nachweis des Virus nicht überprüft worden seien.
Der Arzt war im Internet auf die 100.000-Euro-Wette des Biologen aufmerksam geworden. Er ließ sich das Ganze schriftlich bestätigen und suchte dann sechs wissenschaftliche Publikationen zu dem Thema heraus. Mitsamt seiner Kontodaten schickte er sie dem Impfgegner. Dieser wollte jedoch nicht zahlen, weil die Fachartikel aus seiner Sicht die Existenz und Größe der Viren und auch ihre krankmachende Eigenschaft nicht belegen können.
Diese krankmachende Eigenschaft zweifelt der Impfgegner an: Masern beispielsweise würden durch eine Vergiftung oder aber durch psychosomatische Faktoren ausgelöst und nicht durch Viren, sagt er. Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Unter Wissenschaftlern hingegen ist die Existenz von Masernviren unumstritten.
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