Impfung für Zahnärztin: Eilantrag abgelehnt dpa, 23.02.2021 11:48 Uhr
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag einer Zahnärztin auf eine vorzeitige Corona-Schutzimpfung abgelehnt. Die Frau hatte diesen mit ihrer zahnärztlichen Behandlungstätigkeit begründet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Diese Tätigkeit rechtfertige aber laut Corona-Impfverordnung keine vorrangige Behandlung.
Derzeit seien in Hamburg ausschließlich Personengruppen mit höchster Priorität zu Impfung aufgerufen. Die niedergelassene Zahnärztin gehöre nicht dazu, da sie weder in einer stationären Einrichtung zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer Menschen noch in einem Bereich medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sei.
Das Gericht stellte den Angaben zufolge auch fest, dass aufgrund der Knappheit der Impfstoffe eine Priorisierung der zu impfenden Personen erforderlich ist. Dies sei entsprechend der Beschlussempfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts erfolgt. Gegen die Entscheidung kann die Zahnärztin Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
In den ersten Bundesländern sind seit gestern auch niedergelassene Ärzte, Praxispersonal, Beschäftigte beim Krankentransport sowie Polizei- und Ordnungskräfte zur Corona-Schutzimpfung aufgerufen. Sie seien aufgrund ihrer Tätigkeiten einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt und könnten ab sofort Termine im zentralen Impfzentrum vereinbaren, teilte etwa die Hamburger Gesundheitsbehörde am Montag mit. Auch in Hessen und Niedersachsen wird medizinisches Personal jetzt vorgezogen, weil der Impfstoff von AstraZeneca kaum nachgefragt wird.