Angeblicher Corona-Schutz

Impfstoff-Globuli: Ermittlungen gegen Apothekerin eingestellt dpa, 18.08.2021 08:04 Uhr

Eine Koblenzer Apothekerin hatte Globuli mit Resten von Corona-Impfstoff hergestellt. Foto: Shutterstock.com/Thomas Francois
Koblenz - 

Die Ermittlungen gegen eine Koblenzer Apothekerin, die Globuli aus Resten von Corona-Impfstoff angeboten hatte, sind vorläufig eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, spendet die Inhaberin als Auflage zugunsten der Flutopfer.

Die Behörde hatte gegen die Apothekerin wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Arzneimittelgesetz ermittelt. Die Frau solle nun für geschädigte Anwohner im Ahrtal Geld zahlen. Dort waren bei der Sturzflut Mitte Juli 133 Menschen ums Leben gekommen. Viele Häuser wurden zerstört oder beschädigt.

Auf der Internetseite der Apotheke stand im Frühling vorübergehend: „Wir haben Pfizer/BioNTech Covid-19-Vaccine in potenzierter Form bis D30 als Globuli oder Dilution (zur Ausleitung) vorrätig.“ Die Apothekenleiterin sagte damals, keineswegs habe sie homöopathische Corona-Impfstoffe verkauft.

Laut der Apothekerin war nur zusätzlich ein „Minitropfen“ des originalen Biontech-Impfstoffs homöopathisch als Globuli (Kügelchen) aufbereitet worden. Bereits verabreichte Corona-Impfungen sollten nach ihren Worten mit diesem ergänzenden Produkt besser wirken, wenngleich das nicht wissenschaftlich belegt sei.

Dieses Produkt sei nur einzeln auf Kundenanfrage hergestellt worden. Zehn Gramm hätten rund 15 Euro gekostet. Laut dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erklärte die Apothekerin seinerzeit, dass sie dafür geringe Impfreste aus einem Impfzentrum und einem Altenheim mitgenommen habe.

Das besondere Angebot sorgte für Aufregung in sozialen Medien. Die Koblenzer Apotheke teilte anschließend mit, alle Käufer würden verständigt, dass es nicht um einen Impfstoff gegangen sei: Niemand solle irrtümlich glauben, er sei geimpft.

Ein weiterer Leiter der Apotheke sagte nun, die vorgesehene Zahlung einer vierstelligen Summe für Flutopfer sei in Ordnung: „Wir hätten sowie für sie gespendet.“ Die Angelegenheit sei in den sozialen Medien hochgespielt worden. Noch heute fragten manche Kunden die Apotheke nach den Globuli. Deren Verkauf wurde längst behördlich verboten.