Impfschäden: Rheinland-Pfalz zahlt 22 Millionen dpa, 02.07.2018 08:34 Uhr
Wenn Menschen durch Impfungen geschädigt werden, erhalten sie Versorgungszahlungen vom Staat. In Rheinland-Pfalz bekamen zuletzt 157 Menschen eine monatliche Rente wegen eines anerkannten Impfschadens. Die Leistungen an Betroffene für solche gesundheitlichen Schäden nach einer Impfung summierten sich in den Jahren 2015 bis 2017 auf rund 22 Millionen Euro. Die entsprechende Mitteilung von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) ist die Antwort auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion.
Die Rentenzahlungen von rund 22 Millionen Euro gehen auf Anträge zurück, die vor dem Jahr 2015 gestellt wurden. Für die Zeit von 2015 bis 2017 wurden bisher nur bei einem Antrag die Voraussetzungen für eine Versorgung aufgrund eines Impfschadens erfüllt, erklärt die Ministerin in der Antwort. Dabei handelt es sich um eine Narkolepsie oder Schlafkrankheit in Verbindung mit Kataplexie, einem kurzzeitigen Muskelversagen, das unterschiedlich schwer ausfallen kann.
Eine Impfung kann Begleiterscheinungen haben - zum Beispiel eine Reizung oder Fieber. Wer durch eine öffentlich empfohlene oder gesetzlich angeordnete Schutzimpfung gesundheitlich geschädigt wird, erhält auf Antrag eine Versorgung. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: dass die Impfung von öffentlicher Stelle vorgeschrieben oder empfohlen wurde, die Gesundheitsschädigung von Dauer ist und ein wirtschaftlicher Schaden entstand.
In Rheinland-Pfalz werden bestimmte Schutzimpfungen empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Für Babys, Kinder und Jugendliche hält das Robert Koch-Institut einen Impfkalender bereit. Einige Jahre danach wird die Auffrischung empfohlen. Erwachsene sollten im Abstand von zehn Jahren eine Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus) und Keuchhusten auffrischen lassen. Wer über 60 Jahre alt ist, sollte sich auch gegen Pneumokokken und Grippe impfen lassen, schreibt das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales im Internet.
Das Land berät Interessierte auch zum Thema Impfungen und zu möglichen Schäden. „Bürger wenden sich in Fragen des Infektionsschutzgesetzes auch an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und werden beraten”, teilte eine Sprecherin der Behörde mit.