Wegen angeblicher Folgeschäden der Impfung mit dem Corona-Impfstoff Comirnaty hat die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich mehrere Klagen gegen den Hersteller Biontech eingereicht. Es geht um Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich vertritt die Kanzlei mittlerweile rund 350 Betroffene, gestern wurden die ersten Klagen in Berlin, Köln und München eingereicht. Überwiegend handele es sich um schwerwiegende Impfschäden, für die nun Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert wird. „Viele Fälle sind extrem und aus unserer Sicht auch gut belegt“, so Ulbrich. Teilweise gebe es sogar Feststellungsbescheide.
Normalerweise ist die Kanzlei im Bereich Verbraucherrecht aktiv. Er selbst habe sich zwei Jahre intensiv mit der Materie beschäftigt, nachdem es in seiner Familie einen Fall von Impfschaden gegeben habe. Im Mai hat die Kanzlei ihr Vorhaben öffentlich gemacht und wird laut Ulbrich seitdem regelrecht überrannt. „Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es derart viele Reaktionen gibt. Die Impfreaktionen scheinen ein viel größeres Ausmaß zu haben als erwartet wurde.“
Präzendenzfälle gibt es laut Ulbrich kaum, Klagen gegen Arzneimittelhersteller sind in Deutschland viel seltener als beispielsweise in den USA. „Größere Fälle gab es nach Contergan eigentlich nur im Zusammenhang mit Narkolepsie bei der Impfung gegen Schweinegrippe.“ Dennoch rechnet sich der Anwalt gute Chancen aus, Schadenersatz auf der Grundlage von § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) durchsetzen zu können. Denn der Gesetzgeber habe nicht dem Geimpften die Beweislast aufbürdet, dass der Impfschaden auf der Impfung beruht. Vielmehr habe der Hersteller darzulegen und zu beweisen, dass kein Zusammenhang zur Impfung bestehe.
Das sogenannte Post-Vac-Syndrom sei sogar in den Arbeiten von Biontech selbst beschrieben. Ulbrich bevorzugt den Begriff „Vaccine-acquired Immunodeficiency Syndrome“, da der die Pathogenese besser widerspiegele: Nach seiner Schilderung gelangen die Lipidnanopartikel in die Lymphknoten, wo die Kommunikation der Interferone beeinflussen und die natürlichen Killerzellen (NKZ) supprimieren. Erst danach könne die mRNA auch effektiv eingebracht werden – der Effekt auf das Immunsystem sei also der Technologie immanent.
Mehr als 1300 wissenschaftliche Arbeiten zum Thema hat die Kanzlei zusammengetragen. „Ich wundere mich, dass in der Wissenschaft ein anderer Erkenntnisstand existiert als in der breiten Öffentlichkeit.“ Laboruntersuchungen der betroffenen Patient:innen spiegelten die beschriebenen Effekte ebenfalls wider. „Über das Blutbild lassen sich die Effekte klar zuordnen.“
Die Einschränkungen der Medizinische-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV), mit der der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Schutzregelungen zum Teil außer Kraft gesetzt hatte, hält Ulbrich in ihrer Wirksamkeit für fraglich. Auch dass gemäß den Verträgen der EU-Kommission die Hersteller von der Haftung freigestellt wurden, spielt laut Ulbrich keine Rolle: Im Außenverhältnis bleibe Biontech Manufacturing als Antragsteller und Auslieferer haftbar.
Über den Hersteller ärgert sich der Anwalt: Außergerichtlich haben Biontech bislang keine Einigungsbereitschaft gezeigt, sondern statt eines sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzenden Antwortschreibens lediglich ein Formular zukommen lassen. Darin sei darum gebeten worden, die schriftlich formulierten Grundlagen der Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden. Dieses Verhalten sei nicht nur unüblich, sondern auch herabwürdigend, respektlos und ehrverletzend.
„Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter, statt seiner Verantwortung nachzukommen“, so Ulbirchs Kanzleipartner Dr. Marco Rogert. „Schließlich hatten die Mandanten ihre Leidensgeschichte in aller Regel bereits zuvor bei der EMA und/oder dem Paul Ehrlich Institut und/oder Biontech eingereicht. Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt.“
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