Impfberatung

Kitas müssen Impfmuffel künftig melden

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Berlin -

Die Bundesregierung will entschiedener gegen Impfmuffel vorgehen – lehnt eine Impfpflicht aber weiterhin ab. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am kommenden Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Demnach müssen Kitas jene Eltern, die bei der Anmeldung keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen können, künftig beim Gesundheitsamt melden. Die Behörde soll so die Möglichkeit bekommen, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden. Über die geplante Neuregelung hatte zunächst die Bild-Zeitung berichtet.

Damit sollten nicht unbedingt Impfgegner, sondern vor allem jene Familien erreicht werden, die die Impfungen vergessen oder weiteren Beratungsbedarf hätten, sagte am Freitag eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Berlin. Zudem gebe es nicht nur Kinder, sondern auch viele Erwachsene mit Impflücken. „Da besteht natürlich auch die Hoffnung, dass man diese Erwachsenen mit einer Impfberatung erreicht, und dass die dann die Impfungen nachholen können.“

Der Nachweis einer Impfberatung bei der Kita ist seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes Mitte 2015 Pflicht. Wer sich hartnäckig weigert, dem droht schon jetzt eine Geldbuße in Höhe von 2500 Euro. Die Kitas konnten bislang aber selbst entscheiden, ob sie Eltern, die keine Impfberatung belegen können, beim Gesundheitsamt melden.

Am vergangenen Wochenende war es in Deutschland zum ersten Masern-Todesfall des Jahres gekommen. Eine 37 Jahre alte Frau in Essen starb trotz intensivmedizinischer Behandlung. Die Frau war als Kind einmal geimpft worden, was den damaligen Empfehlungen entsprach, wie der Leiter des Gesundheitsamtes, Rainer Kundt, am Dienstag sagte. Dies habe jedoch offenbar nicht ausgereicht.

Eine Impfpflicht, wie sie gerade in Italien eingeführt wurde, hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zuletzt ausgeschlossen. Die Impfpflicht in Italien gilt für zwölf Krankheiten, darunter Masern. Gröhe geht aber davon aus, dass die Masern in Deutschland auch ohne Impfpflicht verbannt werden können. „Ich glaube, dass unsere Maßnahmen das Ziel erreichen werden“, sagte er zu Wochenbeginn.

Die Masernzahlen schwanken von Jahr zu Jahr stark. So gab es in Deutschland im vergangenem Jahr 325 Fälle und 2015 knapp 2500 Fälle. 2004 waren es 123 Fälle und 2001 über 6000. Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) sollen Säuglinge die erste Masernimpfung zwischen 11 und 14 Lebensmonaten erhalten, die zweite zwischen 15 und 23 Monaten.

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