Kostenerstattung

Im Notfall ohne Zulassung

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Auch nicht zugelassene Medikamente müssen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist nach Entscheidung der Richter, dass es bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung keine Alternative zu dem Mittel gibt und deshalb eine „notstandsähnliche Situation“ besteht. Nach einem Urteil des Gerichts hat ein 44 Jahre alter Aids-Patient Anspruch auf Serostim, ein Medikament mit rekombinantem Somatotropin, das in Europa nicht zugelassen ist.

Der Mann aus Nordhessen leidet nach Angaben des Gerichts an einer HIV-Infektion im fortgeschrittenen Stadium. Eine Kombinationstherapie schlug zwar an, verursachte aber als Nebenwirkung eine massive Fettverteilungsstörung, die wiederum zu erheblichen Problemen führte. Dagegen wirkt das nicht zugelassene Medikament. Die Krankenkasse argumentierte, die Wirkung sei nicht ausreichend belegt.

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