IGeL auf dem Prüfstand dpa, 03.05.2018 08:52 Uhr
Patientenschützer fordern strengere gesetzliche Vorgaben für ärztliche Leistungen, die in Praxen selbst zu bezahlen sind. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für solche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Patienten solle zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit eingeräumt werden. Bundesverbraucherministerin Katarina Barley (SPD) sei gefordert, dies zum Schutz von Patienten gesetzlich zu regeln.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen will im Laufe des Tages eine Bewertung von Schaden und Nutzen der meistverkauften IGel-Leistungen vorstellen. Dazu gehören Früherkennungen, die nicht von der Kasse bezahlt werden. Brysch kritisierte, oft gehe es ums Geldverdienen, wobei „Überrumpeln und Ängsteschüren” zur Verkaufstaktik gehörten. „Gerade die Gutgläubigkeit älterer Patienten wird hier häufig ausgenutzt. Damit muss Schluss sein.”
Laut einer Forsa-Umfrage von 2016 im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) zweifelt jeder zweite gesetzlich Versicherte am Nutzen von privat zu zahlenden Leistungen beim Arzt. Viele Selbstzahler-Leistungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretern, abgelehnt.
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) kam bei seiner Prüfung von 40 Leistungen zu keinem einzigen positiven Ergebnis. Das Marktvolumen von IGeL wird vom MDS auf über eine Milliarde Euro eingestuft.