Verbraucherschutz

Hygiene-Ampel in Gaststätten

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Bei einer Konferenz wollen die Verbraucherschutzminister der Länder auf die Einführung einer bundesweit einheitlichen Hygiene-Ampel zur Sauberkeit in Gaststätten drängen. „Was wir nicht wollen, ist ein Flickenteppich von 16 verschiedenen Systemen in den Ländern. Dafür brauchen wir ein Bundesgesetz“, sagte die Hamburger Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Die Länder sollten dabei die Option haben, selbst zu entscheiden, ob sie den Aushang der Kontrollergebnisse verbindlich einführen oder es bei einer freiwilligen Regelung belassen, so Prüfer-Storcks. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte am Montag eine Gesetzesänderung für den Oktober angekündigt, wonach die Länder bald selbst entscheiden können, ob sie Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von Hygienekontrollen zu veröffentlichen. Vor der Konferenz betonte das Bundesministerium: „Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Ländersache.“

Die Grünen kritisierten, Aigner habe damit ihre Verantwortung an die Länder abgeschoben. Eine bundesweit geltende verbindliche Hygiene-Ampel sei nötig. „Gammelbuden und Lebensmittelverstöße dürfen nicht weiter verschleiert werden“, erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Nicole Maisch. Ähnlich hatte sich zuvor auch die Verbraucherorganisation Foodwatch geäußert.

Die Verbraucherschutzminister der Länder hatten schon im Juli Aigner aufgefordert, bis September ein entsprechendes Bundesgesetz zu erarbeiten. Zuvor hatten die Länder nach monatelangem Tauziehen keine einheitliche Position zu einer bundesweiten Hygiene-Ampel gefunden. Grün sollte für Sauberkeit stehen, Gelb und Rot für Beanstandungen.

 

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