Schönheitsbehandlungen

Hyaluronspritze nur vom Arzt

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Wer sich Falten mit Hyaluronsäure unterspritzen lassen will, muss zum Arzt gehen. Wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht beim Deutschen Anwaltverein berichtet, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer Kosmetikerin untersagt, entsprechende Behandlungen durchzuführen. Denn dabei handele es sich um eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde.

Geklagt hatte die Betreiberin eines Zentrums für ästhetische Medizin, in dem solche Faltenunterspritzungen durch Ärzte angeboten werden. Das Zentrum liegt in der Nähe zweier Kosmetiksalons, in dem die Kosmetikerin das Verfahren anbot.

Das Gericht war der Ansicht, dass für das Spritzen von hyaluronsäurehaltigen Mitteln in die Haut neben notwendigem allgemeinem Wissen auch medizinische Fachkenntnisse erforderlich seien. Dazu zählt etwa das Wissen über den Aufbau der Haut und den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass es sich in dem Fall um einen kosmetischen Eingriff handele und die Kosmetikerin diesen nach einer privaten Weiterbildung bislang ohne Probleme vorgenommen hatte. Die Gefahr gesundheitlicher Schäden sei beträchtlich.

 

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