Hustenstiller kostet Versicherungsschutz APOTHEKE ADHOC, 21.02.2019 16:51 Uhr
Ausgerechnet am idyllischen Hexenteich in Menden hatte eine Frau einen Autounfall. Nachdem die Versicherung in Erfahrung gebracht hatte, dass sie vorher Hustenstiller zu sich genommen hatte, kam großer Ärger auf die Frau zu. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden komplett zu übernehmen.
Wie die „Westfalenpost“ berichtet, hatte ihr Arzt der Frau ein Medikament mit Codein verordnet. Liest man den Beipackzettel und hält sich an die Warnungen, sollte man im Idealfall nicht ans Steuer. Doch die meisten Menschen setzen sich über die Warnung hinweg, ist doch nur Hustensaft. Dass das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden kann, blendet man gern aus, zumal dann, wenn man auf das Auto angewiesen ist.
Dass KFZ-Versicherer das Recht haben, Akteneinsicht zu nehmen, wissen die wenigsten. „Wir geben diese Information nicht aktiv weiter“, sagt Oberstaatsanwältin Claudia Rosenbaum gegenüber der Westfalenpost. Gibt ein Unfallverursacher – vielleicht im ersten Schock, vielleicht aus Unwissenheit – also vor der Polizei oder vor Gericht an, dass er codeinhaltige Medikamente eingenommen hat, kann das unerfreuliche Folgen haben. Laut Informationen des ADAC drohen in diesem Fall Geldstrafe, Fahrverbot und im schlimmsten Fall, wenn jemand schwer oder tödlich verletzt wurde, sogar eine Freiheitsstrafe.
Der ADAC warnt in seiner Broschüre „Medikamente im Straßenverkehr“ eindringlich davor, sich in bestimmten Situationen hinters Steuer zu setzen. „Rund ein Fünftel aller Medikamente, die derzeit auf dem Markt sind, haben Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Dies gilt insbesondere für Präparate, die auf das Gehirn oder das Herzkreislaufsystem wirken.“ Viele enthielten „Alkohol im zweistelligen Prozentbereich“.
Der ADAC rät: „Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Ob Sie ein Auto oder Motorrad sicher lenken können, müssen vielmehr Sie vor Antritt einer jeden Fahrt selbst entscheiden. Hochempfindliche Analyseverfahren können auch geringste Mengen an Medikamentenwirkstoffen im Blut nachweisen. Auch die Polizei weiß, dass neben Alkohol auch bestimmte Medikamente schuld an einem Unfall sein können.“