Hygienevorschriften in der Apotheke

Hund vertreibt Einbrecher: Droht jetzt Ärger?

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Berlin -

In der Offizin haben Vierbeiner nichts verloren – dennoch nahm eine Inhaberin aus Baden-Württemberg ihren französischen Hirtenhund am Samstag vor Heiligabend ausnahmsweise mit in die Apotheke. Auch wenn dies der Pharmazierat nicht gerne sieht, war es ein Glück für sie und eine Angestellte, denn „Shalini“ vertrieb einen Räuber.

Ein maskierter Mann betrat gegen 12 Uhr die Apotheke. Er trug eine Sturmhaube und forderte mit einer Waffe die Herausgabe der Kasse. Doch der Täter hatte nicht mit einem vierbeinigen Beschützer gerechnet. Der Briard fing an zu bellen. „Eigentlich macht sie das nie, doch sie hat die Situation richtig eingeschätzt“, sagt die Inhaberin.

Die Apothekerin drohte dem Räuber: „Ich sagte, er soll abhauen, sonst schicke ich den Hund los.“ Der Wachhund sorgte offenbar für ausreichende Einschüchterung und der Mann flüchtete ohne Beute. Der versuchte Raubüberfall habe die Angestellte mitgenommen. „Sie hat es nicht so gut verkraftet“, sagt die Chefin. Sie selbst habe wenig Zeit zum Nachdenken gehabt, da sie wenige Tage später Weihnachtsnotdienst leisten musste. „Ich wurde gleich wieder ins kalte Wasser geworfen.“

Nicht Pharmazierat auf den Plan rufen

Dass „Shalini“ mit in die Apotheke kommt, sei eine Ausnahme, betont die Inhaberin auch mit Blick auf die Aufsicht. Namentlich will sie deshalb lieber nicht genannt werden. Generell lässt sich das Halten von Tieren mit den Hygienevorgaben der Apotheke nicht vereinbaren, auch wenn es nicht explizit verboten ist. Die meisten Pharmazieräte dürften streng sein, wenn sich ein Tier regelmäßig in den Apothekenbetriebsräumen aufhält.

In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) steht dazu: Die Apotheke müsse in „einwandfreiem hygienischen Zustand“ gehalten werden. Für Betriebsräume, die zur Arzneimittelherstellung genutzt werden, müssen sogar spezielle Hygienemaßnahmen getroffen werden. Diese sind in einem Hygieneplan festzulegen, ihre Durchführung ist regelmäßig zu dokumentieren. Letztlich ist es Auslegungssache und die Aufsicht muss im Einzelfall entscheiden.

Die Polizei sucht unterdessen nach dem Räuber. Die Ermittler gehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass es sich bei diesem versuchten Raub um denselben Täter handelt, der wenige Stunden zuvor eine Tankstelle im gleichen Ort überfallen hatte.

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