Markenrecht

Humor schützt vor Pfizer nicht APOTHEKE ADHOC, 30.10.2009 10:48 Uhr

Berlin - 

Pfizer hat seine Markenrechte am Potenzmittel Viagra vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich erfolgreich verteidigt. Im Rechtsstreit gegen einen Obstbauern aus der Steiermark setzte sich der US-Konzern mit seinen Argumenten durch: Die von dem Bauern vertriebenen blau gefärbten Kürbiskerne mit der Bezeichnung „Styriagra“ verletzen nach Ansicht der Richter die Markenschutzrechte.

Dem Einwand, es handle sich bloß um eine „Markenparodie“, folgten die Richter nicht: Eine Markensatire könne einen Eingriff nicht entschuldigen, wenn die Nutzung der Marke bei realistischer Betrachtung in erster Linie dazu diene, deren Bekanntheit auszunutzen.

Pfizer fühlt sich bestätigt: Es gehe um den Schutz der Marke Viagra - egal ob es sich beim Verletzer um eine Einzelperson handele oder einen anderen Großkonzern, so eine Pfizer-Sprecherin. Die Anwälte des Konzerns sprachen von einer „sehr balancierten Entscheidung“, die das „Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit“ würdige.