Energiesparlampen

Hornbach: Klage wegen Quecksilber

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Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Baumarktkette Hornbach verklagt. Die DUH hatte in einer Studie festgestellt, dass Energiesparlampen der Hornbach-Eigenmarke „Flair Energy“ regelmäßig zu hohe Quecksilber-Werte enthalten. Weil sich die Baumarktkette nun weigert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, zieht die DUH vor Gericht.

Das toxische Schwermetall Quecksilber ist aus technischen Gründen in allen Energiesparlampen enthalten; insbesondere eingeatmete Dämpfe sind stark gesundheitsschädigend. In einer EU-Richtlinie ist festgelegt, dass pro Glühbirne nicht mehr als 5 Milligramm Quecksilber enthalten sein dürfen. Bei den Hornbach-Lampen habe der gemessene Höchstwert jedoch bei 13 Milligramm gelegen, teilte die DUH mit.

Die Baumarktkette hat den Verkauf der Lampen inzwischen gestoppt. Die DUH hat aber die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die weniger als 5 Milligramm des Schwermetalls enthalten. Hornbach habe jedoch abgelehnt, teilte die DUH mit. „Mit unserem Gang vor Gericht wollen wir erreichen, dass Hornbach die geltenden Quecksilber-Grenzwerte für alle angebotenen Energiesparlampen einhält und sicherstellen, dass zukünftig Hornbach-Kunden unbedenkliche Lampen kaufen können“, so der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

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