Lebensmittelrecht

Honig ohne Gentechnik

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Honig muss grundsätzlich frei von Gentechnik sein - das entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Honig darf demnach in der EU nur in den Handel gelangen, wenn er ohne Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen ist, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind. Alternativ muss der Honig über eine spezielle Zulassung verfügen und entsprechend gekennzeichnet sein. Dies gilt unabhängig von der Menge der Gen-Spuren im Honig.

Pollen von Pflanzen, die zwar gentechnisch verändert, in Europa aber als Lebensmittel zugelassen sind, dürfen allerdings weiterhin im Honig sein. Hier gilt eine Kennzeichnungspflicht, sobald der Schwellenwert von 0,9 Prozent genveränderter Pollen überschritten ist.

Besonders Importhonige aus Nord- und Südamerika dürften von dem EuGH-Urteil betroffen sein. Imker in der EU, deren Honig gentechnisch veränderte Pollen enthält, können Entschädigungen von Landwirten verlangen. Der Deutsche Bauernverband rät wegen der „nicht kalkulierbaren und nicht versicherbaren“ Haftung vom Anbau von Gentech-Pflanzen ab. Der Deutsche Imkerbund fordert einen Sicherheitsabstand zwischen Feldern mit Gentechnik und konventionell bewirtschafteten Flächen.

Hintergrund war die Klage eines bayerischen Imkers, der vor sechs Jahren Pollen der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 in seinem Honig entdeckte. Der Mais war zu Forschungszwecken vom US-Chemiekonzern Monsanto angebaut worden und hat in Europa keine Zulassung als Lebensmittel. Monsanto stand wiederholt wegen seiner Geschäftsmethoden in der Kritik: Der Konzern vertreibt Saatgut für Pflanzen, die gegen den Unkrautvernichter Roundup resistent sind. Da die Urheberrechte an den gentechnisch veränderten Pflanzen bei Monsanto liegen, dürfen Bauern aus ihnen kein eigenes Saatgut erzeugen.

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