Bundestag zu Tier-Homöopathika Nadine Tröbitscher, 23.03.2017 15:01 Uhr
Der Bundestag befasste sich am Mittwoch erneut mit den homöopathischen Tierarzneimitteln. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine Petition an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie an das EU-Parlament weiterzuleiten.
Ziel der Petition ist es, die deutschen Vertreter in Brüssel dazu zu bringen, der von der EU geplanten Verordnung für Tierarzneimittel in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Die Petenten sehen die Bandbreite natürlicher Therapiemittel für Tiere eingeschränkt, denn die geplanten Rechtsvorschriften stünden der Anwendung homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel entgegen.
Der Vorschlag der EU-Kommission solle zwar den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung einschränken, widerspreche jedoch dem eigentlichen Ziel. Denn angesichts der unnötigen Bürokratisierung werde die Anwendung alternativer Heilmethoden beschränkt.
Die Petenten sehen nicht nur steigende Kosten auf die Tierhalter zukommen, sondern auch erhebliche Nachteile für den Beruf des Tierheilpraktikers. Die Berufsgruppe solle auch künftig entsprechend der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten arbeiten können. Zudem sollten die Tierhalter auch weiterhin frei über die Therapiemöglichkeiten entscheiden können. Derzeit stehen beispielsweise Allopathie, Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie zur Auswahl. Laut Bundesregierung soll dies auch nach neuem EU-Arzneimittelrecht uneingeschränkt möglich sein.
Der Petitionsausschuss verweist in seiner Beschlussempfehlung auf eine Stellungnahme der Bundesregierung. Diese begrüße die therapeutische Vielfalt und Bandbreite natürlicher Therapiemittel. Dazu gehörten auch Homöopathika. Die deutsche Delegation wolle sich für die fachlich fundierte Anwendung der alternativen Heilmethoden in der Veterinärmedizin einsetzten und die Verfügbarkeit der Mittel sicherstellen.
Bereits im vergangenen Jahr stand der EU-Vorschlag in der Kritik. Eine Petition der Berufsverbände der Tierheilpraktiker mit 50.000 Unterstützern erreichte im Februar 2016 den Bundestag, der sich erneut mit dem Thema befassen musste. Die Initiatoren forderten, dass eine EU-Verordnung für Tierarzneimittel nicht umgesetzt wird. Mit dieser soll die Anwendung entsprechender Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker eingeschränkt werden.
Nach dem EU-Vorschlag sollen Tiere nur noch Medikamente erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind. Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur geltenden Bio-Verordnung stehe, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Präparaten Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.