Homöopathie

Karven darf nicht für Schüßler werben

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Berlin -

Die Schauspielerin Ursula Karven darf nicht für die Schüßler-Salze der Deutschen Homöopathie-Union (DHU) werben. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) entschieden und damit der Wettbewerbszentrale recht gegeben. Die hatte kritisiert, die DHU nutze verbotenerweise die Bekanntheit der Schauspielerin, um den Absatz der eigenen Produkte zu steigern.

Die DHU hatte auf ihrem Internetauftritt, in Werbeprospekten und Anzeigen mit Karven geworben. Sie wurde unter anderem mit dem Satz zitiert: „Für die Balance zwischen Beruf und Familie bin ich selbst verantwortlich – auch für meine Gesundheit.“ Darunter befand sich die Unterschrift Karvens und die Signatur „Ursula Karven – Mutter, Schauspielerin und Unternehmerin“.

Die Wettbewerbszentrale hatte darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesehen. Demnach dürfen OTC-Präparate nicht mit einer Empfehlung von „Personen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können“ beworben werden. Bei Karven werde bewusst deren Prominenz dazu genutzt, den Absatz mit Schüßler-Salzen zu steigern, monierte die Wettbewerbszentrale.

Die Werbung lasse keinen Zweifel, dass sich die Schauspielerin voll mit ihrer Aussage identifiziere. Sie gebe ihre Empfehlung nicht nur als Schauspielerin, sondern ausdrücklich auch als Mutter und Unternehmerin ab, so die Wettbewerbszentrale. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es ein persönliches Anliegen Karvens sei, die Produkte der DHU zu empfehlen.

Die Schwabe-Tochter hatte dagegen argumentiert, die Kunden würden die Werbeäußerung nicht Karven, sondern der DHU zuschreiben. Äußerungen Dritter seien zudem nur dann verboten, wenn diese „in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise“ erfolgten. Letztlich ging es also um die Frage, ob Karven prominent genug ist, um aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anzuregen, und ob sie die Schüßler-Salze tatsächlich empfiehlt.

Das Landgericht Karlsruhe hatte die Werbung untersagt, nun unterlag die DHU auch in zweiter Instanz. Die Berufung wurde vom OLG zurückgewiesen, die Begründung liegt noch nicht vor. Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das OLG nicht zugelassen. Der Hersteller kann jetzt nur noch Nichtzulassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Dazu hat das Unternehmen vier Wochen nach Zustellung der Urteilsgründe Zeit.

Trotz des Verfahrens um die Werbefigur Karven setzte die DHU weiter auf prominente Gesichter. 2013 wurde Sabine Spitz, mehrfache Olympiasiegerin und Weltmeisterin im Mountainbiken, in die neue Kampagne „Homöopathie bewegt“ eingebunden. Mit Spitz wollte die DHU auf die homöopathische Therapie im Allgemeinen aufmerksam machen.

Als DHU im selben Jahr erstmals im Fernsehen für die Schüßler-Salze warb, verzichtete die Schwabe-Tochter auf Prominente. Das neue Gesicht der Kampagne sah der Markenbotschafterin Karven allerdings zum Verwechseln ähnlich. Mit der Schauspielerin warb die DHU damals noch auf Gesundheitsbroschüren über Schüßler-Salze.

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