Hochwasser-Apotheken müssen sich abmelden Carolin Ciulli, 16.07.2021 11:24 Uhr
Vom Hochwasser betroffene Apotheken dürfen nicht kommentarlos schließen. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass sich die Betriebe abmelden müssen. Schließlich muss auch die Organisation der Arzneimittelversorgung aufrechterhalten werden.
Die Kammer will betroffenen Mitgliedern schnell helfen: „Apotheken, die aufgrund der Hochwasser-Katastrophe nicht einsatzbereit sind, können sich – ganz unbürokratisch – bei der AKWL von ihrer Verpflichtung zur Dienstbereitschaft befreien lassen“, sagt ein Sprecher. Dazu genüge ein Anruf in der Kammer. „§ 23 der Apothekenbetriebsordnung regelt, dass Apotheken eigentlich grundsätzlich geöffnet sind und sie sozusagen Schließzeiten beantragen müssen.“
Das gelte auch bei dieser Katastrophe. „Wir hatten hierzu gestern acht Anrufe von Apotheken, denen wir dann rasch diese Befreiung ausgestellt haben und dann jeweils zugleich auch die Gesundheitsämter in den jeweiligen Städten und Kreisen informiert haben.“
Die Arzneimittelversorgung sei nicht in Gefahr, da es „in allen Orten noch weitere Apotheken“ gebe, die nicht betroffen seien. Die meisten Anfragen, die die Kammer gestern erreicht hätten, beträfen „temporäre Dinge“. Apotheken hätten Wasser im Keller oder die EDV sei durch Wasserschaden außer Gefecht.
Viele Apotheken im Westen Deutschlands sind vom Hochwasser betroffen. Auch die Arzneimittellieferungen sind vielerorts aufgrund der Überschwemmungen eingeschränkt. Viele Gebiete könnten gar nicht angefahren werden, sagt eine Pharma Privat-Sprecherin. „Einige Apotheken stehen auch komplett unter Wasser. Eine dramatische und noch immer sehr unübersichtliche Situation für alle vor Ort.“