HIV/ AIDS

Entschädigung für gekündigten Mitarbeiter

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Im Rechtsstreit um die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen seiner HIV-Infektion haben sich die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einem Vergleich geeinigt. Laut einem Gerichtssprecher wurde das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung im unteren fünfstelligen Bereich aufgelöst.

Dem Kläger, einem chemisch-technischen Assistenten (CTA), war 2010 noch in der Probezeit gekündigt worden, nachdem sein Arbeitgeber von der HIV-Infektion erfahren hatte. Der beklagte Hersteller Eckert & Ziegler begründete die Kündigung mit dem Risiko, dass sich der Mann unbemerkt verletzen könne, da seine Arbeit im Reinraum auch den Umgang mit Glas und Aluminiumdeckeln erfordere.

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts vom Januar 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2013 aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen. HIV-Infizierten dürften nicht allein wegen ihrer Infektion entlassen werden, entschieden die Erfurter Richter. Arbeitgeber müssten stattdessen angemessene Vorkehrungen für die Beschäftigung von HIV-Infizierten treffen. Mit dem Vergleich ist das Verfahren abgeschlossen.

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