Mutmaßlicher Rezepturfehler

Hirntotes Kind: Ermittlungen gegen Apothekenmitarbeiter

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Berlin -

Ein Berliner Apothekenmitarbeiter soll durch einen Fehler in der Rezeptur den Hirntot eines dreijährigen Mädchens verursacht haben. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen den Mitarbeiter einer Apotheke im Stadtteil Prenzlauer Berg wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Apotheke weist die Vorwürfe zurück.

Die Apotheke hatte das Mädchen mit einer künstlichen Nährstoffinfusion versorgt, weil es an einer sogenannten kongenitalen Tufting-Enteropathie leidet, bei der es zu schweren Verdauungsstörungen und Diarrhoe kommt. Über einen Katheter am Hals erhielt das Mädchen jede Nacht eine Nährstofflösung.

Der Vater des Mädchens berichtet der Boulevardzeitung B.Z. zufolge, nachdem er in der Nacht des 8. Juni gegen 1 Uhr wie gewöhnlich den Beutel mit der Nährstofflösung angehängt habe, sei es gegen 4 Uhr nachts zu schweren Störungen gekommen. Das Mädchen sei aufgewacht und habe angefangen, sich zu übergeben. „Nach 6 Uhr klagte sie über starke Bauch- und Kopfschmerzen, zitterte. Heftige Krampfanfälle setzten ein“, wird der Vater dort zitiert.

Daraufhin riefen die Eltern die Feuerwehr. Deren Notärzte versuchten vergeblich das Kind zu stabilisieren. „Sie maßen zweimal den Blutzucker mit unterschiedlichen Geräten – beide zeigten ‘Error‘ an“, so der Vater. Das Kind sei bei Ankunft der Notärzte bewusstlos gewesen und habe sich in einem Krampfzustand befunden. Eine Untersuchung des Blutzuckerwertes zeigte den Grund: Er habe bei 2500 mg/dl gelegen. Normal ist ein Wert unter 140 mg/dl. „Keiner der behandelnden Ärzte hat zuvor einen derartig hohen Blutzuckerwert gesehen“, so eine Sprecherin der behandelnden Klinik.

Die Notärzte riefen daraufhin die Polizei, die den angefangenen und zwei weitere Infusionsbeutel beschlagnahmte. Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales wurden die Infusionen geprüft. Den Untersuchungen zufolge lag der Glukosegehalt bei über 70 Prozent. 20 Prozent hätten es sein dürfen. Die falsche Zusammensetzung soll auf einen Fehler bei der individuellen Herstellung in der Apotheke zurückgehen, weitere Patienten seien aber nicht in Gefahr. Die nicht näher genannte Apotheke weist die Vorwürfe zurück: „Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind sämtliche Herstellungs- und Sicherheitsvorschriften eingehalten worden“, lässt sie laut B.Z. auf Anfrage über einen Anwalt mitteilen.

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