Hessen

Rauchverbot gilt auch für E-Zigarette

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In hessischen Schulen und auf Schulhöfen dürfen neben herkömmlichen Zigaretten auch keine sogenannten E-Zigaretten geraucht werden. Das hat das Gießener Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und damit einem Schulleiter Recht gegeben, der einem Lehrer den Zigarettenersatz verboten hatte.

Der klagende Pädagoge, der an den Kaufmännischen Schulen in Marburg unterrichtet, hatte argumentiert, die E-Zigarette falle nicht unter Nichtraucherschutz- und Schulgesetz. Dagegen beriefen sich Schulleiter und Gericht auf die Gesetzeslage, die das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem -gelände verbiete. „Rauchen“ im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es.

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