Pflegeheime

Heimbewohner dürfen nicht fixiert werden dpa, 26.07.2012 13:45 Uhr

Berlin - 

Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels eines Beckengurts seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche Prüfung erfordern.

Im konkreten Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, Bettgitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen, nachdem sie mehrfach gestürzt war und sich dabei einen Kieferbruch zugezogen hatte.

Die Mutter hatte ihrem Sohn eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt, die auch Maßnahmen bei der Unterbringung in einem Heim umfasste. Die Zustimmung des Sohnes sei dennoch nicht ausreichend, entschied der BGH. Zum Schutz der Betroffenen müsse das Betreuungsgericht überprüfen, ob die Vollmacht auch im Sinne der Betroffenen ausgeübt werde.