Unterschied Versorgung und Handel

Heiligabend-Notdienst: Apotheker schreibt Jauch

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Berlin -

80 Patient:innen hat Apotheker Christian Erkenbrecher im Notdienst an Heiligabend versorgt. Damit wird einmal mehr der Unterschied zwischen Versorgung und Handel deutlich, oder anders gesagt – der Unterschied zwischen Vor-Ort-Apotheke und Versandhandel. Denn der beteiligt sich nicht am Notdienst. Der Inhaber der Storchen Apotheke in Jüchen hat sich in einem persönlichen Brief aus dem Weihnachtsnotdienst an Shop-Apotheken-Werbegesicht Günther Jauch gewandt.

Erkenbrecher hat im Notdienst von einer Kundin eine Weihnachtskarte erhalten. Foto: privat

„Ich sende Ihnen Weihnachtsgrüße aus meiner Apotheke“, beginnt Erkenbrecher den Brief, den er an das Weingut von Othegraven, das Jauch 2010 übernommen hat, adressiert.

„Während Sie – ebenso wie der Vorstand und die Geschäftsführer der Shop-Apotheke – mit großer Sicherheit den Heiligen Abend im Kreise Ihrer Familien im heimischen Wohnzimmer unter einem schön geschmückten Weihnachtsbaum verbringen, sitze ich in meiner Apotheke und versorge kranke Menschen, um ihnen das Weihnachtsfest erträglicher zu machen“, so der Apotheker weiter. 80 Patient:innen hat Erkenbrecher von Heiligabend 13 Uhr bis in die frühen Morgenstunden des ersten Weihnachtsfeiertages versorgt. Vor allem Kinder, die Antibiotika benötigten. Alle konnten versorgt und niemand musste weggeschickt werden.

Den Heiligabend hat der Apotheker ohne seine Familie verbracht. „Dass meine Familie mit mir den Notdienst in der Apotheke verbringt, ist ausgeschlossen. Ich will mich auf den Dienst konzentrieren.“ Und dafür waren die Patient:innen sehr dankbar. Eine Kundin hat dem Apotheker eine Karte überreicht mit den Worten: „Lieber Herr Apotheker! Vielen Dank für Ihre Mühe an diesem Weihnachtstag 2024.“ Der Dank der Kund:innen ist den Apotheken sicher, aber die Anerkennung von der Politik fehlt, ärgert sich Erkenbrecher.

Dass der Apotheker Notdienst hatte, darüber möchte er sich „keinesfalls beschweren“.Denn ein Notdienst am Heiligabend gehört dazu. „Ich übe meinen Beruf mit Passion aus“, so der Erkenbrecher. Was allerdings nicht in den Berufsethos des Apothekers passt: „Menschen, die wahrscheinlich noch nicht einmal Apotheker sind, sich aber trotzdem durch den reinen Handel mit Arzneimitteln an kranken Menschen bereichern möchten. Natürlich ohne einen einzigen unbequemen Notdienst durchzuführen – schon gar nicht an den Weihnachtstagen!“

Dass Jauch sich als Werbefigur für die Shop Apotheke hergibt, wundert den Apotheker sehr. Aber erstaunlicher ist, dass der Moderator weiterhin mit einen 10-Euro-Gutschein beim Aufrufen der Shop-Apotheke-Webseite zu sehen ist. Schließlich wurde „ein rechtsgültiges Urteil dagegen erlassen“. Denn das Landgericht Frankfurt (LG) hat eine einstweilige Verfügung, die IhreApotheken.de (iA.de) beantragt hatte, erlassen. Doch der Versender wirbt bereits mit einen modifizierten Rx-Bonus.

„Damit verstoßen Sie nicht nur gegen das Recht, Sie gefährden auch die Versorgung in Deutschland – nicht nur an den Weihnachtstagen“, so Erkenbrecher. „Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie sowie dem Vorstand und der Geschäftsführung der Shop-Apotheke frohe Weihnachten – trotzdem!“

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