Deal mit dem Gericht

Heidelberg: Lange Haftstrafen für Rezeptfälscher

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Berlin -

Das Landgericht Heidelberg hat eine Bande aus vier Rezeptfälschern zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die drei Männer und eine Frau hatten Verordungen für Wachstumshormone und Krebsmedikamente gefälscht und die Arzneimittel unter der Hand verkauft, vor allem in die Bodybuilderszene. Laut Staatsanwaltschaft haben sie den Krankenkassen dadurch einen Schaden von rund 200.000 Euro verursacht.

Vor allem die beiden als Haupttäter identifizierten Angeklagten sollen lange hinter Gitter: Die 32 und 41 Jahre alten Männer haben sechs beziehungsweise fünf Jahre Gefängnis vor sich. Das hohe Strafmaß ergibt sich daraus, dass beide bereits zuvor für andere Taten zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden waren. Diese flossen nun in das Gesamtstrafmaß mit ein, wie das Landgericht Heidelberg auf Anfrage erklärt. Ein dritter Angeklagter wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Da ihr weniger Taten zur Last gelegt wurden als den anderen Angeklagten, erhielt eine ebenfalls beteiligte 28-Jährige zwei Jahre auf Bewährung.

Der Bande war zur Last gelegt worden, in 39 Fällen Kassenrezepte gefälscht und sich mit ihnen in Apotheken in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern hochpreisige verschreibungspflichtige Arznei- und Dopingmittel beschafft zu haben. Die Taten sollen sich vor allem in dem Zeitraum Ende 2017 bis Anfang 2018 ereignet haben. Unter anderem sollen Apotheken in Ilvesheim, Neckargemünd und Heidelberg aufgesucht worden sein. Das Verfahren gegen einen fünften Beschuldigten wurde zu Beginn des Prozesses abgetrennt, da der 32-Jährige wegen anderer Taten in einem tschechischen Gefängnis sitzt.

Bereits Ende Mai war klar geworden, dass das Verfahren auf eine Verurteilung hinausläuft. Die vier Angeklagten und ihre Verteidiger hatten sich bei einem Verständigungsgespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen geeinigt und im Gegenzug umfassende Geständnisse angekündigt. Ein solcher Deal ist in der Strafprozessordnung geregelt. So sollen lange Verfahren verkürzt, Prozesse effizienter gestaltet und Täter zügig bestraft werden. Im Gegenzug können die Strafen etwas milder ausfallen.

 

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