Falscher Apotheker: Schaden wird geteilt APOTHEKE ADHOC, 08.03.2016 14:53 Uhr
Eine 78-Jährige aus Hannover ist einem Trickbetrüger aufgesessen. Der Mann hatte sich als Inhaber einer Apotheke ausgegeben und ihr Medikamente im Wert von 59.000 Euro verkauft. Die Krankenversicherung der Frau wollte die Arzneimittelkosten nicht tragen und klagte. Die Parteien wollen sich nun außergerichtlich einigen. Der Betrüger ist untergetaucht.
Für die ehemals an Krebs erkrankte Seniorin hätte es den finanziellen Ruin bedeutet, wenn sie die 59.000 Euro selbst hätte tragen müssen, so ihr Rechtsanwalt. Sie hatte daher gegen ihre Krankenversicherung, die Allianz, vor der Zivilkammer Hannover geklagt und die Übernahme der Kosten gefordert.
Die Versicherung hatte Widerklage eingereicht; die Medikamente seien nicht rechtmäßig beschafft worden und die eingereichten Rezepte trügen einen gefälschten Apothekenstempel. Richter Christian Kleybolte räumte der Seniorin kaum Chancen ein. Er fürchtete, dass die Seniorin „auf dem Schaden sitzenbleibt“, obwohl sie sich nicht bereichert habe.
Sollten sich beide Seiten nicht einigen können, wird der Fall doch gerichtlich entschieden. Falls die Seniorin die Kosten der Arzneimittel dann selbst tragen muss, will ihr Anwalt Berufung beim Oberlandesgericht Celle (OLG) einlegen. Er argumentierte, dass der Allianz an sich kein Schaden entstanden sei, da sie die Medikamente ohnehin hätte zahlen müssen.
Beide Parteien scheinen nun bereit, einen Kompromiss zu finden. Für den 7. März wurde das Urteil in dem Fall erwartet; doch die Seniorin und ihre Versicherung streben nun einen Vergleich an. Noch laufen die Verhandlungen. Die Konditionen der Einigung werden nicht öffentlich bekannt gegeben.
Die Seniorin hatte den angeblichen Apotheker 2006 kennengelernt. Er gab sich als Apothekeninhaber aus Hannover aus und bot an, von ihr benötigte Medikamente frei Haus zu liefern. Die Frau willigte ein; er lieferte ihr daraufhin alle vier Wochen die Medikamente. Die Arzneimittel hat er laut Polizei vermutlich illegal im Ausland beschafft, um sie in Deutschland teurer zu verkaufen. Die Frau bezahlte und reichte die Rechnungen anschließend bei der Allianz ein.
Die Krankenversicherung und die Polizei stellten fest, dass der Mann unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar war. Die Seniorin sollte ihn daher bei seinem nächsten Anruf nach einer Telefonnummer fragen – doch die genannte Nummer existierte nicht. Der vermeintliche Apotheker brachte ihr nach der Frage keine Lieferung mehr vorbei und konnte auf keinem anderen Weg ausfindig gemacht werden. Die Frau hat gegen ihn Strafanzeige erstattet.