Ein angeblicher Apotheker hat eine 78-Jährige um Tausende Euro betrogen. Der Mann, der sich als Inhaber einer Apotheke in Hannover ausgegeben hatte, hat der Seniorin teure Medikamente verkauft. Nun fordert ihre Krankenversicherung 59.000 Euro zurück. Der falsche Apotheker ist untergetaucht.
Der Mann hatte der ehemals an Krebs erkrankten Seniorin alle vier Wochen die Medikamente nach Hause geliefert. Die Polizei vermutet, dass er die Arzneimittel illegal im Ausland erworben und in Deutschland teurer verkauft hat.
Die Seniorin hatte den Mann 2006 kennengelernt. Er gab sich als Apothekeninhaber aus und bot der Frau an, von ihr benötigte Medikamente frei Haus zu liefern. Die Rechnungen, die er ihr dafür ausstellte, waren mit einem Apothekenstempel versehen. Dieser war gefälscht, wie sich nachträglich herausstellte. Die Frau bezahlte und reichte die Rechnungen anschließend bei der Allianz ein, ihrer Krankenversicherung.
Kasse und Polizei fanden heraus, dass der Lieferant nicht erreichbar war. Die Seniorin sollte ihn daher bei seinem nächsten Anruf nach einer Telefonnummer fragen – doch die genannte Nummer existierte nicht. Der vermeintliche Apotheker brachte ihr daraufhin keine Lieferung mehr vorbei. Die Frau erstattete Strafanzeige.
Zudem klagte die Seniorin vor der Zivilkammer Hannover gegen die Allianz: Sie forderte die Übernahme der Medikamentenkosten. Die Versicherung reichte Widerklage ein: Für die seit 2006 entstandenen Kosten will sie nicht aufkommen.
Stattdessen soll die Frau der Kasse die 59.000 Euro für die Arzneimittel zurückzahlen. Da die Medikamente auf betrügerische Weise beschafft worden seien und die Rechnungen einen gefälschten Apothekenstempel trügen, will die Versicherung die Kosten nicht tragen. Richter Christian Kleybolte wird der Widerklage wohl stattgeben. Für die Seniorin sei die geforderte Summe existenzbedrohend, sagt ihr Rechtsanwalt laut der Hannoversche Allgemeine Zeitung.
Dem Bericht zufolge wird das Urteil der Kammer für den 8. Februar erwartet. Kleybolte fürchtet, dass die Seniorin „auf dem Schaden sitzenbleibt“, obwohl sie sich nicht bereichert habe. Der Anwalt der Frau sagte, dass er in dem Fall Berufung beim Oberlandesgericht Celle einlegen wolle. Er argumentiert, dass der Versicherung eigentlich kein Schaden entstanden sei, da sie die Medikamente ohnehin hätte zahlen müssen.
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