Betrugsversuche gegen Apothekengründer Alexander Müller, 30.08.2016 10:02 Uhr
Wer eine neue Apotheke gründet, muss sich um sehr viele Dinge kümmern: Betriebserlaubnis, Personal, Warenlager, EDV und vieles mehr müssen organisiert sein. In dieser hektischen Phase nutzen Betrüger die Unaufmerksamkeit der Gründer aus und schicken vermeintlich amtliche Schreiben. Passt der Apotheker nicht auf, schließt er so ein kostenpflichtiges Abonnement ohne Nutzen ab.
Die Masche ist immer dieselbe: Nachdem der Inhaber seine Apotheke im Handelsregister eingetragen hat, erhält er wenige Tage später Post – vermeintlich vom Amtsgericht selbst. Verbunden ist das offiziell wirkende Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Für die Eintragung soll der Apotheker einen Betrag von einigen hundert Euro zahlen, manchmal sind es sogar vierstellige Beträge. Hinzu kommt regelmäßig eine sehr kurze Zahlungsfrist, um den gestressten Neugründer weiter unter Druck zu setzen.
Die Anschreiben sind oft täuschend echt gestaltet: Es beinhaltet häufig Landeswappen, Aktenzeichen und einen offiziell klingenden Namen wie „Handelsregisterbekanntmachungen Gewerbe- und Handelsregister“. Auch die Gestaltung bis hin zur Schriftart wirken behördentypisch. Tatsächlich steckt dahinter meist eine Briefkastenfirma. Der Apotheker zahlt für den zusätzlichen Eintrag in ein Onlineregister oder Branchenbuch, das mit dem Handelsregister nichts zu tun hat und für den Inhaber de facto nutzlos ist.
Ein Apotheker aus NRW bekam unlängst so ein Betrugsschreiben. Er wurde aufgefordert, 785,40 Euro innerhalb von drei Werktagen zu überweisen. „Erst im Anschluss wird die Veröffentlichung in das Handelsregister erfolgen! Anderenfalls behalten wir uns das Recht vor, Ihre Daten unverzüglich aus unserem System zu löschen“, hieß es in dem Schreiben.
Im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, „dass die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens unter anderem im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht“ wurde. Und weiter: „Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank des Deutschen Eintragung Register einzutragen.“ Die angegebene Internetadresse existiert allerdings nicht.
Der Apotheker wird weiter informiert, dass die elektronische Veröffentlichung der Unternehmensdaten bereits „automatisch zentral zusammengeführt“ worden und für Interessenten entsprechend abrufbar sei. Die Aufnahme in dieses Register wird als kostenpflichtige Leistung angeboten, „fakultativ durch einmalige Zahlung auf die unten stehende Bankverbindung“.
In diesem Fall hatte der Apotheker Glück: Fast hätte er den Betrag angewiesen, da er tatsächlich Post vom Handelsregister erwartete. Doch als das Betrugsschreiben innerhalb weniger Tage doppelt kam, wurde er stutzig. Bei genauerem Hinsehen war der Betrug offensichtlich. Er warnte seine Kollegen im Netz.
Das Portal „Gründerszene“ hat zahlreiche solcher Betrugsversuche gesammelt und eine Übersicht mit Firmen erstellt, die in diesem Zusammenhang auftauchen. Denn da seit 2009 Änderungen im Handelsregister auch im Internet veröffentlicht werden, ist die Masche mit den gefälschten Handelsregisterrechnungen ein wiederkehrendes Phänomen. Viele Firmen fielen auf diesen Betrug herein und beglichen die Rechnung, schreibt das Portal.
Laut Gründerszene konnten folgende Scheinfirmen bisher in Zusammenhang mit dem Betrug identifiziert werden:
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Industrie und Gewerbeverwaltung
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Deutsche Handelsregister Zentral-Info
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ZKR Ulm Industrie- und Handelsveröffentlichungen
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Handels- und Gewerberegister
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EUGERE Gewerbe Register
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ZVG Wiesbaden
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Industrie- und Gewerbeverwaltung
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HR Eintragungsregister
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DHR Zentral-Info
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Gewerbeerfassungs-Register
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Allgemeines Gewerberegister
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Deutsches Gewerberegister
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BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister