Nichtraucherschutz

Hamburg: Neue Regeln für Raucherräume

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Hamburgs Gaststätten dürfen in Zukunft Raucherräume einrichten – unter bestimmten Voraussetzungen. Der Hamburger Senat hat zugleich härtere Auflagen für Raucherräume in der Gastronomie beschlossen.

Bislang war es Restaurants, die Speisen anbieten, grundsätzlich verboten, einen Raucherraum zu stellen. Nun sind diese für Gaststätten mit einer Fläche ab 75 Quadratmetern erlaubt. Der Raum für Raucher muss in Zukunft über selbstständig schließende Türen verfügen. Er darf nicht als Durchgang genutzt werden und muss mit einer Belüftungsanlage ausgestattet sein. Die Wirksamkeit dieser Anlage muss nachgewiesen werden. Eine regelmäßige Wartung gehört ebenfalls zu den Auflagen.

Die Regelungen für Kneipen bleiben unverändert bestehen. Danach darf geraucht werden, wenn das Lokal kleiner als 75 Quadratmeter ist. Zudem darf es nur einen Raum haben, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben und es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden.

Die neue Passivraucherschutzverordnung wurde heute beschlossen. Im Februar wurde die bisherige Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass Restaurantbetreiber die gleichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Raucherräumen haben müssen wie die Betreiber von Schankwirtschaften.

 

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