Urteil

Haftstrafen für Krebsbetrüger dpa/APOTHEKE ADHOC, 15.07.2008 14:36 Uhr

Kassel - 

Wegen bandenmäßigen Betrugs mit dem als „Krebswundermittel“ verkauften Aufbaupräparat Galavit hat das Kasseler Landgericht die drei Hauptangeklagten am Dienstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Kopf der Bande, ein 64 Jahre alter Geschäftsmann, muss für sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter, ein beteiligter Arzt fünf Jahren und acht Monate. Ein Journalist, der die Geschichte von „Wunderheilungen“ lanciert hatte, soll drei Jahre ins Gefängnis. Zwei Kaufleute kamen mit Bewährungsstrafen und hohen Geldbußen davon. Die Verteidiger kündigten bereits Revision an.

Die fünf Männer haben nach Überzeugung des Gerichts das russische Aufbaumittel Galavit an 132 Krebskranke verkauft und für jede Behandlung 8500 Euro kassiert - das 26-fache des Einkaufspreises. Fast alle Patienten waren wenige Monate nach der Behandlung in einer nordhessischen Klinik gestorben. Nach Auffassung des Gerichts ist Galavit gegen Krebs völlig unwirksam. Das hätten auch alle fünf Angeklagten wissen müssen.

Das Aufbaumittel sei in Deutschland überhaupt nicht zugelassen und in Russland nicht gegen Krebs. Zwar könne das Gericht die Unwirksamkeit nicht nachweisen, da derartige Studien mindestens 100 Millionen Euro kosten würden. Aber die Angeklagten hätten die von ihnen betreuten Krebspatienten umfassend aufklären müssen. Stattdessen sei den Menschen völlig unbegründet Hoffnung gemacht worden.

Galavit enthält das Natriumsalz des Amino-Tetrahydrophthalazins. Es ist chemisch eng verwandt mit der Substanz Luminol, die aufgrund ihrer lumineszierenden Eigenschaften in der Spurensicherung eingesetzt wird. Der Hersteller verspricht eine Wirksamkeit unter anderem bei zahlreichen akuten und chronischen Infektionen, Folgezuständen nach Operationen, Bestrahlung und Chemotherapie sowie Therapien mit Immunsuppressiva und Kortikosteroiden.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind keine wissenschaftlich belastbaren Belege zur Wirksamkeit oder Sicherheit bekannt. In der Vergangenheit hatten neben der Behörde auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die Deutsche Krebsgesellschaft sowie die Schweizerische Krebsliga vor der Verwendung von Galavit gewarnt.