Niederländischer Skandalarzt verurteilt dpa, 12.02.2014 08:09 Uhr
Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten – jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Neurologe habe bei neun Patienten bewusst unheilbare Krankheiten wie Alzheimer und Multiple Sklerose festgestellt, obwohl die Patienten daran nicht gelitten hätten, urteilte das Strafgericht in Almelo. Mit seinen Fehldiagnosen habe er sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht.
Jansen sei auch schuld am Tod einer Frau, die nach der Diagnose Alzheimer Suizid beging. Der Mediziner, der bis Anfang 2013 in Heilbronn und zuvor an mehreren anderen deutschen Kliniken gearbeitet hatte, muss seine Strafe zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
In diesem wohl größten medizinischen Strafprozess der Niederlande ging es um insgesamt neun Fälle von 1994 bis 2004. Insgesamt soll Jansen bei über 200 Patienten fälschlicherweise unheilbare Krankheiten festgestellt und behandelt haben. Die meisten Patienten wurden bereits außergerichtlich entschädigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.
Der 68-jährige Jansen verfolgte die fast zwei Stunden dauernde Verkündung des Urteils äußerlich unbewegt. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Die Opfer reagierten erleichtert und ergriffen. „Darauf haben wir so lange gewartet“, sagte Ineke Damink, bei der Jansen Alzheimer festgestellt hatte.
Das Gericht erklärte, es halte den Mann für „uneingeschränkt“ verantwortlich. „Der Angeklagte hat seine medizinische Sorgfaltspflicht ernsthaft verletzt“, sagte ein Richter. Er habe Untersuchungsergebnisse ignoriert, die seine Diagnose widerlegt hätten. Seine Patienten behandelte er oft über Jahre mit schwersten Medikamenten.
Jansen hatte vor Gericht zwar Beurteilungsfehler eingeräumt, diese jedoch mit einer Medikamentensucht begründet. Gutachter bescheinigten ihm zudem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Doch für das Gericht waren dies keine mildernden Umstände.