Urkundenfälschung

Haftstrafe für „falschen Arzt“

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Ein 38-jähriger Deutscher ist in Österreich zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich unberechtigterweise als Notarzt ausgegeben hatte. Da aufgrund seiner Behandlungen eine Frau starb und eine weitere seit Monaten im Koma liegt, ist der „falsche Arzt“ wegen fahrlässiger Tötung und Betrugs verurteilt worden. Nach Angaben der Nachrichtenagentur APA akzeptierte der Mann - ein Schauspieler - das Urteil des Wiener Straflandesgerichtes.

Er hatte bei österreichischen Rettungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt und absolvierte allein für den Arbeiter-Samariter-Bund 55 Einsätze. Der in Deutschland vielfach Vorbestrafte hatte sich in Österreich mit einer gefälschten Approbationsurkunde Zugang zu einem Kurs für Notfallmedizin verschafft. Er gab vor Gericht an, wegen mäßiger Erfolge als Schauspieler in Geldnot geraten zu sein. Nach Angaben von Zeugen zeigte sich bei seinen Rettungseinsätzen „völlige Ahnungslosigkeit“. Während etwa eine Patientin ins Koma fiel, habe er lediglich in Unterlagen geblättert, ohne Hilfe zu leisten.

Der zuständige Richter warf dem Angeklagten „arrogante Selbstüberschätzung“ vor: „Sie haben Notarzt gespielt und mit dem Leben anderer gespielt“. Der Angeklagte verteidigte sich mit dem Hinweis auf seine frühere Tätigkeit als Zivildienstleistender. Bei den Dienstgebern des Mannes stellte der Richter „massives Mitverschulden“ fest, da sie die angeblichen Qualifikationen nicht ausreichend geprüft hätten.

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