Behandlungsfehler

Haftstrafe für „Arzt im Blindflug“

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Nach einem der größten Medizinskandale in Deutschland ist der ehemalige Chefarzt und Besitzer einer Klinik in Wegberg an der niederländischen Grenze zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den 54-Jährigen wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei fahrlässigen Tötungen und 21 Fällen von Körperverletzung schuldig.

Der Mediziner hatte unter anderem Zitronensaft als Desinfektionsmittel an frisch operierten Patientenwunden eingesetzt und gesunde Organe entnommen. Zusätzlich zur Haftstrafe darf er seinen Beruf vier Jahre lang nicht ausüben.

Der Mann „habe Organe entfernt, die nicht hätten entfernt werden müssen“, sagte der Vorsitzende Richter. Blinddärme, eine Gallenblase und eine Niere seien ohne Notwendigkeit und ohne Einwilligung der Patienten entfernt worden. Der Arzt habe die Behandlung einer Patientin trotz Heilungschancen auf eigene Faust abgebrochen - die Frau sei deswegen gestorben. Eine andere Patientin habe er ohne Not einer Chemotherapie unterzogen.

Vier Patienten hätten die Fehlbehandlungen nicht überlebt. Der Mediziner habe „im Blindflug agiert“. Die Fehler hätten ein „erstaunliches Ausmaß“ und seien „in recht kurzer Zeit erfolgt“. „Die Schuld wiegt dadurch schwer“, sagte der Richter.

Der Mediziner sei mit seinem Versuch gescheitert, die kleine Klinik zu sanieren. Er habe das vor der Insolvenz stehende Krankenhaus 2006 für 25.000 Euro gekauft. Vorzuwerfen sei ihm, dass er sein Scheitern nicht erkannt und seine Fähigkeiten überschätzt habe. Die Chancen des Arztes, wieder eine Approbation zu erhalten, „liegen im Promillebereich“, sagte der Richter.

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