Medikationsfehler

Haftbefehl wegen tödlicher Medikamentenverwechslung

, , Uhr
Landshut -

Fatale Verwechslung: Wegen eines falsch verabreichten Medikaments starb im vergangenen Jahr im Landkreis Dingolfing-Lindau ein 66-jähriger Bewohner einer Pflegeeinrichtung. Gegen die verantwortliche Pflegerin und eine Kollegin wurde jetzt ein Haftbefehl erlassen.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Mai 2016. Die Pflegerin habe die Verwechslung bemerkt und sich ihrer Vorgesetzten anvertraut, so ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Landshut. „Beide haben aber nichts unternommen, um das Leben des Bewohners zu retten. Die Fehlmedikation hat bei ihm die Nierenfunktion zum Erliegen gebracht.“ Der 66-Jährige starb eine Woche später.

Wie der Vorfall dennoch bekannt geworden ist, konnte der Sprecher nicht sagen. Ein rechtsmedizinisches Gutachten bestätigte mittlerweile die Verwechslung. Daraufhin wurden die beiden Frauen verhaftet, ihnen wird ein vorsätzliches Tötungsdelikt durch Unterlassen vorgeworfen. Eine der beiden Beschuldigten durfte das Gefängnis nach Hinterlegung einer Kaution wieder verlassen.

Den eigentlich vorgeschriebenen Medikationsplan konnte der Staatsanwalt nicht nennen. An jenem Tag verabreicht wurden laut Gutachten das Blutverdünnungsmittel Xarelto (Rivaroxaban), das bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankung verwendetete Immunsuppressivum Azafalk (Azathioprin), die Antiepileptika Gabapentin und Mylepsinum (Primidon) sowie das Bluthochdruckmittel Valsartan.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Mehr als doppelt so viele schwere Infektionen
Grippe: Hohe Fallzahl bei Kindern
„Die Lage ist ernst“
Jeder Zehnte hat ein Suchtproblem
Weiteres
Fach- und Gebrauchsinformationen angepasst
Atomoxetin: Mordgedanken bei Kindern?»
Initiative Finanzen
Wenn die Personalkosten explodieren
„Rohertrag pro Kunde nicht unter 15 Euro“»
Immer mehr Apotheken-Pleiten
Das Jahr der Insolvenzen»
Wundversorgung
Verlängerung nicht kommuniziert
Verbandmittel: KBV warnt vor Regress»
Sonstige Produkte zur Wundversorgung
„Es muss eine weitere Verlängerung geben“»